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Antrag auf Höhergruppierung

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Kaiser80:
In deiner SV hast du etwas anderes geschrieben -> Antrag auf Höhergruppierung. "Nein" ist mithin die einzig zulässige Antwort.

Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten füheren zum Zeitpunkt der wirksamen Übertragung automatisch zur entsprechenden Entgeltgruppe.

Der MA hätte  ein Konkret zu bezeichnendes Entgelgt fordern müssen. "Hiermit beantrage ich mir dass Entgelt der EGx Stufe y ab dem 01.01.19 zu zahlen, da sich zu diesem die auszübenden Tätigkeiten geändert haben."

Nur dies hätte ihn vor der tariflichen Ausschlussfrist bewahrt.

Alles andere ist der von mir stets benannte und in vielen Kommunen praktizierte Kuhhandel.

Ole:
Im Antrag steht: "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, rückwirkend ab 01.01.2019."



Spid:
Und was hat der AG anlässlich des in jedweder Hinsicht unbeachtlichen Antrags getan?

Ole:
eine neue/aktuelle Stellenbeschreibung inklusive Bewertung erstellt. Hierbei ergab sich dann die EG 10.

Spid:
Also hat er nichts getan, was eingruppierungsrelevant gewesen wäre.

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