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Antrag auf Höhergruppierung

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WasDennNun:
Entscheidend ist:
--- Zitat von: Spid am 26.02.2020 11:27 ---Wann wurden denn die Aufgaben wirksam übertragen?

--- End quote ---
Erst dann weiß man ab wann der MA in der EG10 ist.
Und das geschreibsel vom MA ist wahrscheinlich irrelevant, da wahrscheinlich keine Geltendmachung im Sinne von §37.

Ole:
also muss ich nicht rückwirkend ab 01.01.2019 die Zahlung anweisen?

Mitarbeiter macht Aufgaben wahrscheinllich schon länger, keine Ahnnung, gab nie eine Stellenbeschreibung.

Spid:
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit.

mumble:
Bei uns wird in so einem Fall sechs Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.

Schokobon:
Bei uns wird ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt.
Personalamt braucht aber auch über 1 Jahr bis sie die neuen auszuübenden Tätigkeiten bewertet hat.

Wie dem auch sei: Korrekte Anwendung des Tarifrechts sieht anders aus.

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