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Antrag auf Höhergruppierung

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Kaiser80:

--- Zitat von: mumble am 26.02.2020 13:33 ---Bei uns wird in so einem Fall sechs Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt.

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--- Zitat von: Schokobon am 26.02.2020 13:35 ---Bei uns wird ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt.
Personalamt braucht aber auch über 1 Jahr bis sie die neuen auszuübenden Tätigkeiten bewertet hat.

Wie dem auch sei: Korrekte Anwendung des Tarifrechts sieht anders aus.



--- End quote ---

So ist es. Ein in vielen, vielen Kommunen gelebter Kuhhandel.

sr4711:
Hast du als AG niemanden, der sich damit auskennt?

Exekutor:

Erst dann weiß man ab wann der MA in der EG10 ist.
Und das geschreibsel vom MA ist wahrscheinlich irrelevant, da wahrscheinlich keine Geltendmachung im Sinne von §37.
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Wie kommst du darauf, dass

Zitat Ole: Im Antrag steht: "...meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVÖD angehören. Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine stufengleiche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10, rückwirkend ab 01.01.2019."

hier keine Geltendmachung im Sinne von 37 (1) vorliegt? Selbst wenn hier etwas nicht 100%ig formuliert sein sollte, müsste sich der zuständige Bearbeiter unter Berücksichtigung auf 133 BGB Gedanken machen und würde zu dem Schluss kommen, dass der MA hier entsprechende Ansprüche geltend macht.

Spid:
Es gibt mehr als genug Rechtsprechung des BAG, welche Anforderungen an eine Geltendmachung zu stellen sind. Das ist doch hier im Forum bereits endlos ausgebreitet worden. Es muß sich um eine ernsthafte und konkrete Zahlungsaufforderung handeln, ein Antrag oder eine Bitte um Überprüfung genügen nicht. Zumal hier ja noch nicht einmal ein Anspruch entstanden war, der hätte geltend gemacht werden können.

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 26.02.2020 14:27 ---Es gibt mehr als genug Rechtsprechung des BAG, welche Anforderungen an eine Geltendmachung zu stellen sind. Das ist doch hier im Forum bereits endlos ausgebreitet worden. Es muß sich um eine ernsthafte und konkrete Zahlungsaufforderung handeln, ein Antrag oder eine Bitte um Überprüfung genügen nicht. Zumal hier ja noch nicht einmal ein Anspruch entstanden war, der hätte geltend gemacht werden können.

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Ich bin angenehm überrascht, dass unerwarteter Weise keine unqualifizierte, nichtssagende herabwürdigende oder beleidigende Antwort von dir folgte. Es scheint also auch auf einem angenehmen Niveau eine Kommunikation möglich zu sein.

Jetzt zu der Geltendmachung des Anspruches. Wie müsste den die Formulierung lauten, damit jemand aus dem Bereich, der dies zu bearbeiten hat auch versteht, dass der Mitarbeiter nach der Feststellung, dass er Tätigkeiten durchführt bzw. Übertragen bekommen hat,  die eine höhere EG zu folge haben und diese nach gesundem Menschenverstand durch die Aussage "EG10 Stufengleich" geltend macht, auch bekommt. Die Tabellen sind offen zugänglich. Ob ich nun die EG-Gruppe und die Stufe nenne, die ich geltend mache, oder ob ich einen Betrag in Zahlen nenne ist doch gehopst wie gesprungen.

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