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[NW] Rückforderung der Anwärterbezüge

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DiplomFinanzwirt:
Einen schönen guten Abend zusammen,

ich bin derzeit Beamter im gehobenen Dienst des Landes NRW und trage mich mit dem Gedanken, zugunsten einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit zu kündigen.
Hierbei stellen natürlich auch wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle, unter anderem natürlich die allseits bekannte und gefürchtete Rückforderung der Anwärterbezüge.

Bei meiner Recherche habe ich ganz verschiedene (und auf unterschiedliche Bundesländer gemünzte) Antworten gefunden. Wie aber genau verhält es sich in NRW?
Dass der Betrag mit jedem vollen Jahr nach Ablegen der Laufbahnprüfung abschmilzt ist mir bekannt.
Ich nehme mal an, dass ich - anstelle des vollen Betrages - einen gewissen Teil der monatlichen Bezüge zurückzahlen muss. Wie hoch ist dieser?

Konkret war ich von August 2014 bis August 2017 Anwärter.

Vielen Dank im Voraus!

Pepper2012:
Kann nicht JAV/BJAV/HJAV bzw. PR/BPR/HPR Auskunft geben?

Kurbalin:
Nach meiner Einschätzung greift hier doch § 74 Abs. 4 LBesG NRW:

Für Anwärterinnen und Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

Anders gesagt: Wenn keine Auflagen gemacht worden sind, ist keine Rückforderung der Anwärterbezüge zu befürchten. Andernfalls müssten die Auflagen ja irgendwo greifbar sein, um darin nachzusehen. Eine Pauschalregelung für ganz NRW wäre mir nicht bekannt. Im Gegenteil: Ich kenne genug Fälle von Inspektoren, die kurz nach Ende ihrer Anwartschaft den Dienstherrn wechseln, ohne dass dies zu Rückforderungen führen würde.

DiplomFinanzwirt:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Eine solche Auflage habe ich damals unterschrieben.. wie das in jungen Jahren aber leider so ist, habe ich natürlich keine Kopie mehr davon. Da ich hier die Pferde nicht vorab scheu machen möchte, hatte ich auf Hilfe über das Forum gehofft. :-)

sr4711:
Die Vereinbarung ist in der Regel die, dass für jedes abgeleistete Jahr nach Ende des Vorbereitungsdienstes 1/5 der Rückzahlungspflicht entfällt.

Beim Bund werden, falls zurückgefordert wird, 650 Euro im Monat für den Lebensunterhalt belassen. Das dürfte/könnte im NRW ähnlich sein.

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