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Bewerbung: Welche Rolle spielt die Entfernung?

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Spid:
Bei den beiden Arbeitsplätzen handelt es sich tatsächlich um Hausmeister, die in hohem Maße Bereitschaft und Rufbereitschaft leisten.

Skedee Wedee:
Bei uns ist es nur für die Arbeitsplätze relevant, die insbesondere Bereitschaft und/oder Rufbereitschaft leisten müssen.

Feidl:

--- Zitat von: RsQ am 27.02.2020 08:29 ---Oder ist das kein relevanter Faktor? D.h. geht man als Arbeitgeber sowieso davon aus, dass der AN zum angestrebten Starttermin die Arbeitszeiten einhalten kann (egal, ob der AN dafür umzieht, pendelt oder eine Zweitwohnung nutzt)?

--- End quote ---
Wenn man es in der Bewerbung selber nicht angibt, wird oft im VG danach gefragt, wann man denn anfangen könnte.

RsQ:
... das wäre ja kein Problem.

Es gibt also kein verbreitetes/verfestigtes Denken a la "Was, der wohnt 150 km weit weg? Dann müsste er ja erst umziehen und kann bestimmt nicht zum Zeitpunkt X anfangen ..." (was einem quasi die Chance aufs VG rauben würde)?

WasDennNun:

--- Zitat von: RsQ am 27.02.2020 11:20 ---... das wäre ja kein Problem.

Es gibt also kein verbreitetes/verfestigtes Denken a la "Was, der wohnt 150 km weit weg? Dann müsste er ja erst umziehen und kann bestimmt nicht zum Zeitpunkt X anfangen ..." (was einem quasi die Chance aufs VG rauben würde)?

--- End quote ---
Dieses Denken kenne ich nicht. Geeignete Bewerber werden zum VG eingeladen.
Wenn es zwei gleichwertige gibt und der eine kann früher anfangen, obwohl er 150km weit weg wohnt, dann bekommt er die Stelle.

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