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Ausbildungs- und Prüfungspflicht Bayern - Verwaltung

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InspektorS:
Aus der von dir verlinkten Broschüre lese ich aber heraus, dass man darlegen können müsste, dass für die Stelle überhaupt ein bestimmtes Studium notwendig ist!?

Spid:

--- Zitat von: InspektorS am 28.02.2020 07:06 ---Die sich sinngemäß ja in der EGO TVöD für kommunale Bedienstete wieder findet.

--- End quote ---

Und? Da es die Ausbildungs- und Prüfungspflicht beim Bund nicht gibt, geht die Broschüre naheliegenderweise von deren Nichtexistenz aus. Ich verwies auf die Broschüre hinsichtlich der hohen Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten und dessen absoluten Ausnahmecharakters.

Spid:

--- Zitat von: InspektorS am 28.02.2020 07:13 ---Aus der von dir verlinkten Broschüre lese ich aber heraus, dass man darlegen können müsste, dass für die Stelle überhaupt ein bestimmtes Studium notwendig ist!?

--- End quote ---

Ja. Ohne Voraussetzung in der Person kein sonstiger Beschäftigter.

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