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Stellenbewertung - Personalrat

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Ole:
Hallo,

hat der Personalrat (in Brandenburg) ein Anrecht darauf, die Stellenbewertung, die der Arbeitgeber durchführt, einzusehen?

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Kaiser80:

--- Zitat von: Ole am 28.02.2020 10:26 ---Hallo,

hat der Personalrat (in Brandenburg) ein Anrecht darauf, die Stellenbewertung, die der Arbeitgeber durchführt, einzusehen?

--- End quote ---

Die Bewertung stellt ja nichts anderes die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung dar. Insofern würde ich dazu tendieren, dass der PR nach §63 Abs. I Ziffer 9  i.v.m. §60 (Unterrichtung) dazu berechtigt ist.

Spid:
Wo siehst Du den Zusammenhang zwischen Stelle und Eingruppierung?

Kaiser80:
Ich setzte voraus, dass der AG:
1. Eine Stelle bewertet
2. Sich daheraus eine Rechtsmeinung bildet
3. Hieraus eine Entgeltgruppe ableitet
oder 3a. "Höhergruppiert"

Natürlich ist mir klar, dass der AG den TB nicht eingruppiert, sondern der TB eingruppiert ist.

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