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Stellenbewertung - Personalrat

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Spid:
Mir geht es vielmehr darum, daß sich der AG durch die Stellenbewertung noch keine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet. Dies tut er ja erst, wenn er die Stelle mit jemanden besetzt.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 28.02.2020 10:53 ---Mir geht es vielmehr darum, daß sich der AG durch die Stellenbewertung noch keine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet. Dies tut er ja erst, wenn er die Stelle mit jemanden besetzt.

--- End quote ---

Welche Art von Rechtsmeinung wäre denn die Stellenbewertung, deren Ergebnis Grundlage für die Stellenausschreibung ist (und im übrigen auch Grundlage für die Organisation der Dienststelle)?

Texter:
Eventuell eine Rechtsmeinung zur haushaltsrechtlichen Wertigkeit der Stelle?

Ole:
Reicht es auch aus, dem PR "nur" die Stellenbeschreibung vorzulegen, ohne Bewertungsteil? Unser Kommunaler Arbeitgeberverband meinte, der PR habe keinen Anspruch auf die Bewertung, da die Eingruppierung alleine Sache des AG darstellt. (Natürlich unterliegt die Höhergruppierung der Mitbestimmung)

Spid:
Die Bewertung der Stelle hat doch mit der Eingruppierung nichts zu tun.

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