Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stellenbewertung - Personalrat

<< < (3/3)

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 28.02.2020 11:29 ---Die Bewertung der Stelle hat doch mit der Eingruppierung nichts zu tun.

--- End quote ---


--- Zitat von: Organisator am 28.02.2020 11:05 ---Welche Art von Rechtsmeinung wäre denn die Stellenbewertung, deren Ergebnis Grundlage für die Stellenausschreibung ist (und im übrigen auch Grundlage für die Organisation der Dienststelle)?

--- End quote ---

Spid:
Eine Rechtsmeinung hinsichtlich der Wertigkeit der Stelle. Aus der ergibt sich ja nicht die Eingruppierung, nicht einmal eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Schließlich sind TB eingruppiert, nicht Stellen. Erst wenn die Stelle besetzt wird, äußert der AG eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, denn erst dann ist ein TB betroffen, erst dann geht es um Eingruppierung und einer Rechtsmeinung dazu - die dann auch eklatant von der Rechtsmeinung zur Stellenbewertung abweichen kann, ich sage nur Ausbildungs- und Prüfungspflicht, Voraussetzung in der Person...

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version