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EG9b, Stufe 5 in EG10

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Tara4M:
Liebes Forum,

ich bin aktuell im TV-L in EG9, Stufe 5 eingestuft. Seit 4 Jahren verspricht mir meine direkte Vorgesetzte (mündlich) die Höhergruppierung in EG10. Es wurde immer wieder verschoben, mal weil kein Geld da war, mal, weil angeblich die Stadt gerade niemanden hat, der die Höhergruppierung überprüfen könnte......AUSREDEN! Jetzt wurde eine Kollegin in EG10 hochgestuft und ich wieder übergangen. Ich möchte jetzt andere Maßnahmen ergreifen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Gibt es einen Unterschied zwischen dem Antrag auf Höhergruppierung und dem Antrag zur Überprüfung der Entgeltgruppe? Wenn ja, welchen?
2. Wenn ich jetzt den Antrag stellte, zu wann gilt der dann bzw. kann ich rückwirkend (seit dem ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen habe) die Höhergruppierung verlangen oder passiert das ganz automatisch
3. Muss ich irgendwas beachten bei der Antragstellung? Ich habe die Aufgaben wie jetzt seit 01.02.2019, da hatte ich aber noch EG9, Stufe 4. Ich habe irgendwo gelesen, dass man aufpassen muss, dass man nicht schlechter da steht, weil bei einer Überprüfung auch geschaut wird, ob und wie lange einem die höhere Entgeltgruppe bereits zusteht und das Datum von damals ausschlaggend ist. Ich meine......dann würde nachher die EG9, Stufe 4 als Antrags-Ausgang zählen?
Ich wäre über Tipps und Infos hierzu sehr dankbar.

LG
Tara

Isie:
Zunächst einmal ist entscheidend, ob die von dir auszuübende Tätigkeit der Entgeltgruppe 10 entspricht. Das richtet sich alleine nach der Entgeltordnung und nicht nach dem Haushalt.

lowsounder:
Uiuiui....

Um Höhergruppiert zu werden benötigst du keinen Antrag (es gibt auch keinen) sondern entsprechende Tätigkeiten aus der E10 die dir übertragen werden. Und auch das von deinem Arbeitgeber und nicht von deiner Vorgesetzten.

Wenn dein Arbeitgeber dir diese schon übertragen hat, bist du schon entsprechend eingruppiert und du solltest das entsprechende Entgelt verlangen (nur 6 Monate rückwirkend möglich)

Eine E9 gibt es ja nicht mehr. Daher ist es ein Unterschied ob du aus der E9a oder der E9b in die E10 eingruppierst wirst. Die 9a/4 würde in die 10/2 führen, die 9b/4 in die 10/3.

Spid:
Anträge auf Höhergruppierung gibt es schon, z.B. nach §29d Abs. 2 TVÜ-L. Zutreffend ist aber, daß keine Konstellation denkbar wäre, in der unter den geschilderten Rahmenbedingungen im Sachverhalt ein Antrag auf Höhergruppierung vorgesehen oder erforderlich wäre.

Tara4M:
Danke für Eure Antworten. Ich bin aktuell in der EG9b, Stufe 5. Ich habe heute einen "formlosen" Antrag bei meiner Vorgesetzten gestellt. Die Tätigkeiten weisen auf eine EG10, welches Sie selbst ja auch schon seit Jahren bestätigt. Die Umsetzung erfolgte mit verschiedenen "Ausreden" bisher nicht. Das mit der rückwirkenden Geltendmachung werde ich auch mit aufführen oder muss ich das nicht explizit?
LG

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