Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung
derfka:
Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben in unserer Kommune einige Leute auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt, damit auch zu allgemein üblichen Arbeitszeiten die Einsätze der FFW gewährleistet sind.
Die Freistellung zum Feuerwehreinsatz ist klar und erfolgt auch, letztendlich fehlen die Leute aber in der Diensstelle
Nun zur eigentlichen Frage:
Sind die anfallenden Einsatzzeiten im Feuerwehrdienst nun bei der Stellenbewertung mit zu berücksichtigen und deren Zeitanteil mit darzustellen.
Danke
Lars73:
Gehört die Tätigkeit bei der Feuerwehr zu ihrer Tätigkeit?
Wenn es nur eine Freistellung für die freiwillige Feuerwehr ist sind diese Zeiten bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.
Kühlschrank:
--- Zitat von: Lars73 am 02.03.2020 15:35 ---Gehört die Tätigkeit bei der Feuerwehr zu ihrer Tätigkeit?
Wenn es nur eine Freistellung für die freiwillige Feuerwehr ist sind diese Zeiten bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.
--- End quote ---
Auf RLP bezogen gibt es in einem Vordruck zur Arbeitsplatzbeschreibung (Gutachten Rechnungshof RLP zu Personalbedarf bei Verbandsgemeinden) unter Angaben zu Personen auch den Reiter Ehrenamt/ehrenamtliche Tätigkeit, außerhalb oder während der Arbeitszeit. In den Erläuterungen sind dazu auch bspw. Feuerwehreinsätze genannt. Ob das in irgendeiner Form für die EIngruppierung berücksichtigt wird, bezweifle ich ebenfalls.
Weiterhin ist im selbigen Gutachten aufgeführt, dass die Ausübung von Ehrenämtern während der Arbeitszeit zu Mehrbedarf bei der Personalplanung führen kann.
https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Weitere_Veroeffentlichungen/Organisation_und_Personalbedarf_der_Verbandsgemeindeverwaltungen.pdf
Spid:
Wenn eine Freistellung erfolgt, kann es nicht Arbeitszeit sein - und Zeiten, die keine Arbeitszeit sind, können nicht Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit sein.
derfka:
ok, danke für die hilfreichen antworten
ging hier weniger um die entsprechende Eingruppierung, sondern mehr darum, ob die Zeitanteile zu berücksichtigen sind, aber wie ich schon dachte (deshalb auch die Wortwahl "Freistellung") ist dies leider nicht der Fall und für die Kollegen eben anteilig Mehrarbeit
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