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Lars73:
Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.
Organisator:
--- Zitat von: Lars73 am 02.03.2020 17:23 ---Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.
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Genau, diese hat nämlich prozentuale Zeitanteile. Wäre hier so wie einer Teilzeitbeschäftigung, die auch keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.
derfka:
--- Zitat von: Organisator am 02.03.2020 17:39 ---
--- Zitat von: Lars73 am 02.03.2020 17:23 ---Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.
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Genau, diese hat nämlich prozentuale Zeitanteile. Wäre hier so wie einer Teilzeitbeschäftigung, die auch keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.
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Hallo
gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder einschlägige Rechtsprechung welche man zur Argumentation für das Personalbüro heranziehen kann, unser Personalbüro ist der Meinung, dass diese "Fehlzeiten" nicht zu berücksichtigen sind. Allein hier im Amt gibt es 3 Kollegen, welche Mitglied in der Feuerwehr sind und an Einsätzen teilnehmen.
Mir ist auch schon der Gedanke gekommen, dies mal über die politische Schiene anzusprechen, schließlich fehlen diese Leute ja während der Einsatzzeit, werden jedoch mit 1,0 VB gewertet, da stellt sich dann schon die Frage, wer die Arbeit erledigt
Texter:
Bleibt denn Arbeit liegen?
Bastel:
--- Zitat von: derfka am 04.03.2020 13:08 --- da stellt sich dann schon die Frage, wer die Arbeit erledigt
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Das ist das Problem des AGs und nicht der ANs.
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