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Stellenbewertung

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Kaffeetassensucher:
Ah, ja, ich sehe, okay.

Das war eher das "Problem" der Kollegen, die die Arbeit der Feuerwehrleute dann mitmachen.

Kühlschrank:

--- Zitat von: derfka am 04.03.2020 14:18 ---
--- Zitat von: Texter am 04.03.2020 13:43 ---Bleibt denn Arbeit liegen?

--- End quote ---

ja, deswegen machen wir uns ja die Gedanken, Überlastungsanzeige wurde gestellt und es findet derzeit eine Arbeitsplatzüberprüfung der entspr. Stellen statt, laut PB sind aber diese "Fehlzeiten" nicht zu berücksichtigen.

--- End quote ---

Wurde die Überlastungsanzeige denn auch damit begründet, dass durch die Teilnahme an Einsätzen, die Arbeit liegen bleibt?
Ich weiß ja nicht, wie hoch die Einsatzbelastung in eurer Kommune ist - ich habe meine Einsatz- und Übungszeiten (wir haben 1x im Monat auch eine Übung und werden während der Arbeitszeit dafür freigestellt) im vergangenen Jahr dokumentiert und die Zeiten haben insgesamt 4% der Gesamtarbeitszeit ausgemacht.

Ein Ergebnis der Arbeitsplatzüberprüfung fände ich interessant zu erfahren und wäre dir dankbar das zu posten.

derfka:

--- Zitat von: Spid am 04.03.2020 14:26 ---Und wo ist jetzt das Problem der AN? Die gehen entweder nach der geschuldeten Arbeitszeit nach Hause oder der AG ordnet mit dem entsprechenden zeitlichen Vorlauf und unter Beteiligung des PR Arbeitsstunden an, für die Überstundenzuschläge entstehen, wenn sie nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen sind.

--- End quote ---

Problem ist, dass der Stelleninhaber in der ihm verbleibenden Zeit, nicht in der Lage ist, die ihm übertragenden Aufgaben zu erledigen, weil die Einsatzzeiten der FFW nicht als Zeitanteil berücksichtigt wird. Bei beispielsweise wöchentlich ca. 5h Einsatz durch Alarmierung während der regelmäßig üblichen Arbeitszeit, fehlen die 5h eben einfach

Lars73:
Das ist das Problem des Arbeitgebers und nicht des Stelleninhabers. Dieser meldet einfach was er nicht schafft und der Arbeitgeber muss es klären.

derfka:

--- Zitat von: superbraz am 04.03.2020 14:29 ---ich nehme an, es handelt sich um die mitgliedschaft in einer freiwilligen fw?
konsequenz, wenn da jetzt rechtliche schritte eingeleitet werden:
die kameraden quittieren ihren dienst bei der feuerwehr.

ob das nun ein problem des AG ist? naja, wenn träger der feurwehren ist, schon irgendwie.
denn dann sind bald nicht genügend kameraden vor ort, welche den einsatz wahrnehmen können.

hoffentlich brennt´s dann mal nicht beim AG oder bei einem verantwortlichen daheim.

wir handhaben das auch in unserem haus, mit der mitgliedschaft in der fw und wenn ein einsatz, während der "arbeitszeit" kommt, dann bekommen die kameraden die zeit gutgeschrieben.

kommt ein kamerad aus der privaten wirtschaft zum einsatz, zahlen wir auch verdienstausfall an dessen AG.

--- End quote ---

ja, FFW
Einsatzzeiten, während der Arbeitszeit, werden auch als Arbeitszeit gewertet, Problem ist, dass hierfür keine Zeitanteile in der Stellenbeschreibung vorgesehen werden

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