Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin

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Spid:
Warum sollte der Gläubiger darauf verzichten, wenn er einen Titel gegen den Schuldner vor Gericht erstritten hat, bei dessen Zahlungsunwilligkeit die Erzwingungshaft gegen dessen Bevollmächtigten zu beantragen?

Wastelandwarrior:
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.

Wastelandwarrior:
Pfändung ginge. Landehauptkasse. Guten Tag, ich hätte gern 583,20. Hier ist mein Titel.

Lars73:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 09:14 ---Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.

--- End quote ---

Grundsätzlich ist die Rechtsbasis in der ZPO im Gegensatz zum Verwaltungsrecht m.E. ausreichend. Aber es ist anzunehmen, dass das Land nach Urteil Zahlen würde.

Spid:
Eben. Völlig anderer Bereich: da ging es um Verwaltungsrecht, hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Die Hürde ist hier nicht nur deutlich niedriger, es ist auch Gang und Gäbe, den Bevollmächtigten eines Schuldners, der keine natürliche Person ist, bei Zahlungsunwilligkeit in Erzwingungshaft zu nehmen. Das macht der Richter ohne mit der Wimper zu zucken, das ist Alltagsgeschäft.

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