Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Isie:
Nun haltet mal den Ball flach. Die Umsetzung dieser umfangreichen Tarifeinigung ist eben nicht ganz so einfach. Das sieht man ja auch an der Dauer der Redaktionsverhandlungen. Die Ansprüche dürften unstrittig sein. Eine Klagewelle würde nur dazu führen, dass dafür andere Sachen erst mal liegen bleiben. Aber jeder Betroffene sollte vor Ablauf der Ausschlussfrist vorsichtshalber seinen Anspruch schriftlich geltend machen.
Spid:
Ich sehe keine besondere Komplexität, aber selbst wenn: Dann hätte man Umsetzungsfristen vereinbaren müssen. Hat man nicht, man hat bei der zeitgerechten Umsetzung versagt, man ist säumiger Schuldner und wird zur Zahlung verurteilt - und dann zahlt man oder wird verknackt, so einfach ist das. AN sollten das Versagen ihres AG nie zu ihrem Problem werden lassen.
Wastelandwarrior:
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.
Lars73:
Eine Klagewelle würde vielleicht dazu führen, dass die Arbeitgeber diesen Ansprüchen eine höhere Priorität beimessen oder andere Übergangsregelungen bzw. Umsetzungsfristen aushandeln.
Spid:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 09:51 ---Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.
--- End quote ---
Wofür den AG die Darlegungslast träfe.
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