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Kündigung aufgrund von Krankheit

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Spid:
Das mag der juristische Katzentisch im Einzelfall so gesehen haben, es ist aber selbst bei einer alleinigen Abstützung des AG-Interesses auf EntgFz lediglich 45-60 Arbeitstage, ansonsten genügen bei Hinzutreten weiterer beeinträchtigter AG-Interessen u.U. mehr als 6 Wochen pro Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren - und zwar problemlos!

backslash:
Zunächst kann wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Wie lange bist du bereits im öffentlichen Dienst?
Bestimmt über die Probezeit? Du solltest in Kontakt mit deinem AG bzw. deinem Vorgesetzten bleiben um auch vorausschauen zu können wann du wieder im Einsatz bist. Wenn du so im Kontext bleibst, machst das einen guten Eindruck. Besprich eine Wiedereingliederung mit deinem Arzt. Während der Wiedereingliederung bist du weitehin krank und erhälst Krankengeld. Ich gehe davon aus, im öD wird das Krankengeld weiterhin vom AG auf 100% aufgestockt. Nenn deinem AG wann du wieder im Einsatz sein kannst. Dein Vorgesetzter hat natürlich interesse daran, dass du wieder kommst. Geh es positiv ran :)

Spid:
Natürlich kann wegen Krankheit gekündigt werden!

BStromberg:

--- Zitat von: backslash am 09.03.2020 08:00 ---Zunächst kann wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Wie lange bist du bereits im öffentlichen Dienst?
Bestimmt über die Probezeit? Du solltest in Kontakt mit deinem AG bzw. deinem Vorgesetzten bleiben um auch vorausschauen zu können wann du wieder im Einsatz bist. Wenn du so im Kontext bleibst, machst das einen guten Eindruck. Besprich eine Wiedereingliederung mit deinem Arzt. Während der Wiedereingliederung bist du weitehin krank und erhälst Krankengeld. Ich gehe davon aus, im öD wird das Krankengeld weiterhin vom AG auf 100% aufgestockt. Nenn deinem AG wann du wieder im Einsatz sein kannst. Dein Vorgesetzter hat natürlich interesse daran, dass du wieder kommst. Geh es positiv ran :)

--- End quote ---

Das wäre mir aber neu, dass personenbedingte Kündigungen im öff. Dienst abgeschafft worden sind!

Verzapfen Sie doch bitte keine falschen Allgemeinplätze.

Eine Kündigung auf Grund kausaler Erkrankungen ist (wenn für den AG i.d.R. auch nur schwierig/langwierig) möglich bei den Unterfällen

* häufige Kurzerkrankungen
* langandauernde Krankheit
* dauerhafte Arbeitsunfähigkeit sowie
* krankheitsbedingte Leistungsminderung
Im Kontext der Verhältnismäßigkeit ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung meistens die ultima ratio aller in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten... aber eben alles andere als unmöglich!

backslash:
Hallo,
na ja, unmöglich nicht. Aber bis man dahin gekommen ist. Die Erfolgsaussichten für den AG sind da eher schlecht. Ich sollte sagen " so einfach kann man wegen Krankheit nicht gekündigt werden". Der/die Ratsuchende sollte sich mit einer evtl. Kündigung nicht beschäftigen. Mein Rat eben, mit dem AG/Vorgesetzten in Verbindung bleiben und eine Wiedereingliederung abstimmen. Das ist alles halb so schlimm. :D

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