Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG

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Spid:
Auch unter der Annahme des von Dir geschilderten Antrags wäre die Antwort korrekt. Einer Höhergruppierung steht das fehlende Hochschulstudium im Wege. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit - etwas ganz anderes als eine Höhergruppierung, deren Rechtsfolge sie sein kann - stand nicht im Raume. Es ist auch nicht erkennbar, daß das Aufgabe der PA sei.

WasDennNun:
Na! Denn bin ich ja beruhigt, dass es nur damit zusammenhängt.

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