[Allg] Beamter in Quarantäne - Besoldung

Begonnen von guzmaro, 11.03.2020 06:54

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Versuch

Was wäre, wenn man Ende Mai wieder in Europa reisen dürfte.
Angenommen der Beamte hatte bereits 2019 seine Reise in ein Risikogebiet gebucht, dürfte er dann ja nicht.
Auf den Kosten
bleibt er dann sitzen?

Organisator


Versuch

Wenn man offiziell wieder reisen darf, aber nach der Reise in Quarantäne müsste.

Nun hat der Beamte 2019 bereits für die Pfingstferien gebucht.

2 Möglichkeiten:
1. er reist und muss danach in die  Quarantäne. Dann wird ihm für die Quarantäne-zeit die Besoldung gekürzt.

2. Er reist nicht und hat hohe Stornokosten. Wer zahlt diese?

Lars73

3. Möglichkeit. Man nimmt auch für die Zeit der Quarantäne Urlaub.

Zu 2. er selbst natürlich.

Versuch

Geht als Lehrer nicht.

2.:
Wäre eigentlich ein Witz, da das Ministerium ja den Urlaub verbietet.
Es dann auch für die Folgen haften müsste

2strong


Pepper2012

Vollkasko-Mentalität;
Pläne zu machen beinhaltet auch immer ein Risiko.
Warum müssen alle Risiken immer von wem anders abgesichert werden?
Den Spaß im Urlaub hättest ja auch du und nicht wer anders...

Versuch

Das ist doch keine Argumentation.
Der, der den Schafen verursacht, hier KM, hat dafür gerade zu stehen.
Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich o.k. ist.

Wenn ich krank bin und nicht reisen kann, muss ich dafür gerade stehen.

Schmitti

Als ich in unserer Grundschule sah, wie 7 Lehrer die Notbetreuung von 4 Kindern sicherstellen, hatte ich mich schon gefragt, welche Gedanken wohl in so einer Beschäftigungsform entstehen könnten.

Feidl

#39
Zitat von: Versuch am 31.03.2020 09:26Der, der den Schafen verursacht, hier KM, hat dafür gerade zu stehen.
Der Beamte verursachst doch den Schaden, indem er in ein Risikogebiet reist. Dann sollte er sich lieber an das RKI wenden, die das Reiseziel als Risikogebiet ausgewiesen haben.

Da offiziell eine Reisewarnung ausgesprochen ist, hat man als Pauschalreisender auch Rückerstattungsrecht. Wenn man individuell geplant hat, dann trägt man selbst das Risiko. (was man ja über eine Versicherung hätte absichern können, wenn man so typisch deutsch ist)

Der Dienstherr ist verantwortlich für den Schutz seiner Bediensteten und in dem Fall auch der Schüler und kann daher zurecht seinen Bediensteten verbieten, vorsätzlich in Risikogebiete zu reisen und wenn sie das doch machen, diese unter Abzug der Besoldung vom Dienst frei zu stellen.

BalBund

Zumindest für die Bundesbeamten hat das BMI hier eindeutig Position bezogen. Selbst wenn der Beamte in ein Risikogebiet gem. RKI reist und dort erkrankt (oder anschließend in eine angeordnete Quarantäne muss) kommt weder eine Nichtzahlung der Besoldung, noch ein Disziplinarverfahren in Betracht. Gleiches gilt, wenn aus Fürsorgegründen für den Rest der Belegschaft der Reisende vorsorglich freigestellt wird.

und ja, das eröffnet arbeitsunwilligen Beamten gewisse Optionen...