Der, der den Schafen verursacht, hier KM, hat dafür gerade zu stehen.
Der Beamte verursachst doch den Schaden, indem er in ein Risikogebiet reist. Dann sollte er sich lieber an das RKI wenden, die das Reiseziel als Risikogebiet ausgewiesen haben.
Da offiziell eine Reisewarnung ausgesprochen ist, hat man als Pauschalreisender auch Rückerstattungsrecht. Wenn man individuell geplant hat, dann trägt man selbst das Risiko. (was man ja über eine Versicherung hätte absichern können, wenn man so typisch deutsch ist)
Der Dienstherr ist verantwortlich für den Schutz seiner Bediensteten und in dem Fall auch der Schüler und kann daher zurecht seinen Bediensteten verbieten, vorsätzlich in Risikogebiete zu reisen und wenn sie das doch machen, diese unter Abzug der Besoldung vom Dienst frei zu stellen.