Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 13.03.2020 08:09 ---Die Zugehfrau ...
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Ach, Deutsch ist eine wunderbare Sprache. Das Wort habe ich seit der Schulzeit nicht mehr gehört, was immerhin auch über 20 Jahre her ist...
Es wäre aber auch ein wunderbarer Titel für einen Sat1 FilmFilm mit Veronica Ferres. "Die Zugehfrau - Familie im Glück"; "Die Rückkehr der Zugehfrau - Verschmähte Liebe"...
Texter:
--- Zitat von: Spid am 13.03.2020 08:09 ---Bei meiner Arbeit habe ich für die Mitarbeiter organisatorische Maßnahmen getroffen, die von mobilem Arbeiten über eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Schließung von Standorten gehen. Wir sind nicht die Feuerwehr, das allermeiste, was wir heute erbringen, könnten wir auch in 8 Wochen erbringen.
--- End quote ---
Sofern das nicht ausreicht, müssten sich die Beschäftigten Urlaub oder Sonderurlaub nehmen?
Stefl:
Grundsätzlich sollte die Thematik bez. Entgeltfortzahlung wohl noch einmal aufgegriffen werden:
- wenn ich selbst krank bin: Entgeltfortzahlung
- wenn das Kind krank ist: Kinder-Krankengeld
- wenn der AG schließt: Entgeltfortzahlung aufgr. § 56 Infektionsschutzgesetz
- wenn die Betreuungseinrichtung der Kinder des AN schließt, habe ich maximal ein Leistungsverweigerungsrecht § 275 BGB, bekomme keine Entgeltfortzahlung, da § 616 BGB durch den TVöD vollständig abbedungen ist -> sehe ich das richtig? Wenn dem so ist, käme natürlich auch der Abbau von Stunden des Arbeitszeitkontos, Urlaub, Sonderurlaub zum Tragen.
Spid:
--- Zitat von: Texter am 13.03.2020 09:02 ---
--- Zitat von: Spid am 13.03.2020 08:09 ---Bei meiner Arbeit habe ich für die Mitarbeiter organisatorische Maßnahmen getroffen, die von mobilem Arbeiten über eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Schließung von Standorten gehen. Wir sind nicht die Feuerwehr, das allermeiste, was wir heute erbringen, könnten wir auch in 8 Wochen erbringen.
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Sofern das nicht ausreicht, müssten sich die Beschäftigten Urlaub oder Sonderurlaub nehmen?
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Die getroffenen Maßnahmen lassen derlei frühestens in 2 Monaten und nur in Einzelfällen erwarten. Das werde ich zu gegebener Zeit entscheiden.
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 13.03.2020 08:34 ---
--- Zitat von: Spid am 13.03.2020 08:09 ---Die Zugehfrau ...
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Ach, Deutsch ist eine wunderbare Sprache. Das Wort habe ich seit der Schulzeit nicht mehr gehört, was immerhin auch über 20 Jahre her ist...
Es wäre aber auch ein wunderbarer Titel für einen Sat1 FilmFilm mit Veronica Ferres. "Die Zugehfrau - Familie im Glück"; "Die Rückkehr der Zugehfrau - Verschmähte Liebe"...
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Erst letztes oder vorletztes Wochenende hat der Arzt beim Hausbesuch Meister Eder gefragt, ob er eine Zugehfrau hätte, die für ihn in die Apotheke gehen könnte - BR wiederholte Pumuckl...
Es besteht heutzutage eben nur noch selten Bedarf an einem Begriff, der nicht im Haus wohnendes Hauspersonal von solchem abgrenzt, das im Haus wohnt.
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