Kurzarbeit im öD

Begonnen von Mekanek, 13.03.2020 15:33

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Mekanek

Hallo liebe Foristen,

aus gegebenem Anlass eine Frage des Interesse halber (weil im Grundkurs Personalrecht so nie thematisiert):

Ist es prinzipiell möglich, dass eine öffentliche Einrichtung (Kulturbetrieb), bei der der TVöD-VKA Anwendung findet, Kurzarbeit anordnet?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? (Personalrat ist existent, sonst keine Vereinbarung darüber getroffen).

Mir ist nur bekannt, das solch eine Maßnahme nicht ausschließlich von Arbeitgeberseite angeordnet werden kann.

Vielen Dank und schönes Wochenende.

Spid

Was ist ein Grundkurz? Und was ist Kurzzeitarbeit?

Mekanek

Peinliche Schreibfehler.
Entschuldigung, hier geht es gerade etwas drüber und drunter.
Ich habe sie (hoffentlich alle) korrigiert.
Danke für den Hinweis.

Lars73

Es kommt aufs Bundesland an. In den meisten besteht keine Basis für Mitbestimmung durch den Personalrat. Dann müsste Kurzarbeit durch Änderungskündigung oder einvernehmlich mit den einzelnen Beschäftigten umgesetzt werden.

inter omnes

Gemeint ist wohl Kurzarbeit. Diese ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es eine tarif- oder einzelvertragliche Regelung hierzu gibt. Der TVöD trifft keine solche Regelung. Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird vertreten, dass auch eine Betriebsvereinbarung taugliche Grundlage hierzu sein kann, wenn der Betriebsrat zustimmt. Dies halte ich im öD für nicht möglich, da das BAG als Voraussetzung ansieht, dass der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat. Eine entsprechende Regelung existiert im Personalvertretungsrecht des Bundes - und soweit mir bekannt - der Länder aber nicht.
Falls jemand ein Personalvertretungsgesetz kennt, in dem das doch der Fall ist, wäre ich um Mitteilung dankbar.

Spid

Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.

Lars73

Laut Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht 5. Auflage 2020; § 75 RN 267 wohl zumindest Bremen.

inter omnes

Zitat von: Spid in 13.03.2020 15:58
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.

Würde ich auch so sehen, Weidenkaff in Palandt, BGB § 611 Rn. 29 deutet dies aber zumindest an. Die dort referenzierte BAG-Rechtsprechung habe ich jetzt nicht näher beleuchtet.


Mekanek

Sehr informative Antworten. Ich danke Euch!

Spid

Zitat von: inter omnes in 13.03.2020 16:03
Zitat von: Spid in 13.03.2020 15:58
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.

Würde ich auch so sehen, Weidenkaff in Palandt, BGB § 611 Rn. 29 deutet dies aber zumindest an. Die dort referenzierte BAG-Rechtsprechung habe ich jetzt nicht näher beleuchtet.

Das BAG hat das stets dahinstehen lassen, weil nicht entscheidungserheblich. Welche Rechtsmacht sollte der BR/PR haben, bestehen­de ar­beits­ver­trag­li­che Leis­tungs­ansprüche der AN zu be­schnei­den - zumal ein Widerspruch zwischen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung und dem Arbeitsvertrag mittels des Günstigkeitsprinzip aufzulösen wäre.

öfföff

Man kann also abschließend festhalten dass Kurzarbeit im öD nicht vorgesehen ist. Land/Bund/Kommune müssen also im Fall des Falles voll zahlen auch wenn es ncihts zu tun gibt...

Schokobon

Also wie immer.
(sorry, Steilvorlage)

Kryne

Zitat von: öfföff in 19.03.2020 10:35
Man kann also abschließend festhalten dass Kurzarbeit im öD nicht vorgesehen ist. Land/Bund/Kommune müssen also im Fall des Falles voll zahlen auch wenn es ncihts zu tun gibt...

Einen Vorteil darf der öffentliche Dienst ja wohl noch haben oder ? ;)

Immerhin hängen die Gehälter ab E9a im Vergleich mit der Wirtschaft deutlich hinterher.

Kimonbo

Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab und wenn dann nimmt man sich einen Krankenschein, auf Psyche wegen Angst und so, und dann ist das Geld gesichert. Warum sind wir denn sonst in den öffentlichen Dienst gegangen? Wir sind die letzten die vor irgendwas Angst haben müssten und man merkt ja so oder so, jetzt, dass die 39 Stunden noch zu viel sind. Nix zu tun und das Leben geht trotzdem weiter

Organisator

Zitat von: Kimonbo in 19.03.2020 16:32
Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab und wenn dann nimmt man sich einen Krankenschein, auf Psyche wegen Angst und so, und dann ist das Geld gesichert. Warum sind wir denn sonst in den öffentlichen Dienst gegangen? Wir sind die letzten die vor irgendwas Angst haben müssten und man merkt ja so oder so, jetzt, dass die 39 Stunden noch zu viel sind. Nix zu tun und das Leben geht trotzdem weiter

Ja sehr schön. Es muss ja auch einen Grund für die Klischees geben...