Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.
Und da dann für diese nichts mehr zu tun gibt, bekommen die ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.
Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.
Nein, die lässt ja nicht die Firma fallen, sondern geht mit ihr in die Insolvenz, da Personalkosten zu hoch, wg. kein Kurzarbeitergeld.
Und dann werden die Würfel neu gemischt und es gibt für alle neue Verträge.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.