Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?

Begonnen von clarion, 16.03.2020 21:14

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shenja

Zitat von: BAT am 14.07.2020 17:40
Ola! Nächste Schelmerei unseres Arbeitgebers.

Wer eine Reise durchführt, bei der ein Risikogebiet tangiert wird, und daher in Quarantäne muss, hat für die Quarantänezeit Urlaub oder Stundenausgleich zu nehmen. Sollte so etwas nicht vorhanden sein, erfolgt eine entsprechende Gehaltskürzung.

Na läuft ja auch mit meinem nächsten Urlaub wieder super ;) :o

Wir wurden ebenfalls entsprechen informiert.

Warumdendas

Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 10:45
Zitat von: Warumdendas am 15.07.2020 10:39
Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 07:21
insbesondere wenn man schon Antikörperträger ist.

Gerade Antikörperträger können ein Risiko sein. Sie fühlen sich sicher, sind unvorsichtig und infizieren Antikörperfreie Menschen.
Woher stammt die Information, dass Antikörperträger infektiös sind, sofern sei wieder den Virus in sich tragen?
Ist also schon geklärt, dass es niemals eine Herdenimmunität geben wird?
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwi6sIqx-M7qAhWTs3EKHTYECl8QFjAJegQIBRAB&url=https%3A%2F%2Fwww.scinexx.de%2Fnews%2Fmedizin%2Fcoronavirus-covid-19-und-danach%2F&usg=AOvVaw2tcvsXQAXOM-wY2h6CookW


BAT

In Bezug auf Entschädigung werden von uns in der Funktion als Behörde (nicht als AG) alle Entschädigungen abgelehnt, in welchen im Arbeitsvertrag Verweise auf Ansprüche nach dem BGB enthalten sind.

Spid

Alle Arbeitsverträge enthalten Ansprüche nach dem BGB.

BAT

Zitat von: Spid am 15.07.2020 12:22
Alle Arbeitsverträge enthalten Ansprüche nach dem BGB.

Nur die deutschen AV, Herr Schlaumeier.

§ 616 BGB ist gemeint.

WasDennNun

Zitat von: BAT am 15.07.2020 12:12
In Bezug auf Entschädigung werden von uns in der Funktion als Behörde (nicht als AG) alle Entschädigungen abgelehnt, in welchen im Arbeitsvertrag Verweise auf Ansprüche nach dem BGB enthalten sind.
Nur mal für Ahnungslose:
Ihr zahlt also welchen AN nicht die Entschädigung nach IFSG?

BAT

Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 12:33
Zitat von: BAT am 15.07.2020 12:12
In Bezug auf Entschädigung werden von uns in der Funktion als Behörde (nicht als AG) alle Entschädigungen abgelehnt, in welchen im Arbeitsvertrag Verweise auf Ansprüche nach dem BGB enthalten sind.
Nur mal für Ahnungslose:
Ihr zahlt also welchen AN nicht die Entschädigung nach IFSG?

Denjenigen, in deren Arbeitsverträgen konkret auf § 616 BGB verwiesen wird. Der Nachbarkreis hat sogar alles abgelehnt und eine Vermutung des o. g. Verweises in allen Arbeitsverträgen unterstellt.

Spid

Die Geltung des §616 BGB bedarf keines Verweises im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) - nur dessen Einschränkung. Davon ab ist eine zweiwöchige Quarantäne kein Anwendungsfall der genannten Norm.

Jockel

@BAT: ihr lehnt als Infektionsschutzbehörde die Anträge von außen auf Entschädigung ab, weil nach eurer Auffassung die Lohnansprüche nach § 616 BGB nicht entfallen sind. Richtig verstanden ?

BAT

Zitat von: Jockel am 15.07.2020 15:29
@BAT: ihr lehnt als Infektionsschutzbehörde die Anträge von außen auf Entschädigung ab, weil nach eurer Auffassung die Lohnansprüche nach § 616 BGB nicht entfallen sind. Richtig verstanden ?

Korrekt.

WasDennNun

Heißt, die Leute bekommen weiterhin Geld vom AG und müssen die Zeit nacharbeiten?

Spid

Nein, wenn §616 BGB greifen würde (was es nicht tut, weil es nach hM kein verhältnismäßig kurzer Zeitraum ist), handelte es sich um eine Arbeitsbefreiung. Der AG müßte zahlen, der AN aber nicht arbeiten.

BAT

Zitat von: WasDennNun am 15.07.2020 17:03
Heißt, die Leute bekommen weiterhin Geld vom AG und müssen die Zeit nacharbeiten?

Die Leute sind doch gar nicht betroffen, dem Arbeitgeber wird die Entschädigung abgelehnt, soweit im Arbeitsvertrag ein Verweis auf § 616 BGB enthalten ist.

Das händeln die verschiedenen Kreise wohl sehr unterschiedlich. Teils sind die Vorgehensweise möglicherweise bereits auf eine gerichtliche Klärung ausgerichtet.

Spid

Inwiefern wäre denn ein Hinweis auf §616 BGB im Arbeitsvertrag für dessen Geltung Voraussetzung? Ist es nicht Wesensmerkmal von Gesetzen, daß sie allgemeingültig sind? Und basierend auf den offenkundigen Antworten auf diese eher rhetorischen Fragen: ist Dein AG, der hier als Behörde handelt, irgendwie dumm? Ja, ich weiß, keine natürliche Person, daher: Schwarmdummheit?