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AL III

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grafesox:
Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten. Ich bin neu hier im Forum und muss wirklich sagen, dass ich es TOP finde, wie sachlich hier argumentiert wird!!! :-*

Zur ursprünglichen Frage wollte ich noch hinzufügen:

Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es in der Beamtenlaufbahn für die 3. QE eine modulare Qualifizierung, welche den Weg in die 4. QE ermöglicht.

Ich habe es so verstanden, dass dieser Weg den Angestellten durch den AL III auch ermöglicht werden könnte.

Zur Antwort auf die Besetzung mit Volljuristen:
Von Kollegen(Personalrat ->Vorstellungsgespräche) habe ich erfahren, dass Volljuristen meist nicht wirklich geeigneter sind als Verwaltungsfachwirte, da Sie die Behördenstrukturen nicht wirklich verstehen, sowie das "Verwaltungsdenken" schlicht nicht besitzen.

In meiner Kommune ist auch ein "Jurist", welcher komplett untergeht. Ob es an ihn persönlich liegt, oder an seinen fachlichen Ausbildung kann ich nicht wirklich beurteilen.

Ich will hier klar stellen: Ich sehe mich auf keinen Fall fachlich auf einer höhe mit einem Juristen und will diese in keinster Weise schlecht reden.

Ich bin jedoch der Überzeugung, dass man mit Juristen bei Verwaltungsspezifischen Kenntnissen durch eine weitere Ausbildung auf ein Niveau kommen könnte.

inter omnes:

--- Zitat von: grafesox am 18.03.2020 16:00 ---
Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es in der Beamtenlaufbahn für die 3. QE eine modulare Qualifizierung, welche den Weg in die 4. QE ermöglicht.

--- End quote ---

So ist es; diese Beamten erfüllen dann - neben den Volljuristen - auch die Voraussetzungen des Art. 42 Abs. 2 GO.


--- Zitat von: grafesox am 18.03.2020 16:00 ---
Ich habe es so verstanden, dass dieser Weg den Angestellten durch den AL III auch ermöglicht werden könnte.

--- End quote ---

Das geht ohne Gesetzesänderung - jedenfalls im Hinblick auf Art. 42 Abs. 2 GO - nicht, unabhängig davon, ob die BVS einen AL III kreiert.

Zum Thema Juristen in der Verwaltung allgemein: Es kommt drauf (auf den Juristen) an. ;)

Ist der bei euch in der Kommune tätige Jurist auch wirklich Volljurist? Mittlerweile werden nämlich auch viele Juristen mit erstem Staatsexamen als TB im Bereich E9 bis E12 beschäftigt. Die haben meist tatsächlich noch nie eine Behörde von innen gesehen.


--- Zitat von: grafesox am 18.03.2020 16:00 ---Ich bin jedoch der Überzeugung, dass man mit Juristen bei Verwaltungsspezifischen Kenntnissen durch eine weitere Ausbildung auf ein Niveau kommen könnte.

--- End quote ---

Das halte ich für ausgeschlossen; den Juristen zeichnet ja gerade aus, dass er nicht nur verwaltungsrechtliches Einzelwissen hat, sondern das Recht in seiner Gesamtheit anzuwenden und einzuordnen weiß.

Aber für die Voraussetzungen des Art. 42 Abs. 1 GO ist es ohnehin unerheblich, ob es sich um einen Volljuristen oder einen Aufstiegsbeamten handelt.

Spid:
Das Problem mit der GO ergibt sich doch nur für Gemeinden, die nicht bereits einen Beamten mit der entsprechenden Qualifikation haben.

inter omnes:
Eben. Deshalb sehe ich für einen AL III kein Erfordernis; für Tätigkeiten jenseits E12/E13 besteht ja bereits heute die Möglichkeit AL II-Absolventen einzusetzen, wenn gewünscht.

Aber die BVS scheint gerne Urkunden zu drucken, so gibt es dort mittlerweile z.B. auch eine "Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden (BVS)".

inter omnes:
...und tatsächlich auch einen "Vollstreckungsfachwirt (BVS)"...

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