Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters
Wuestenfuchs:
Hallo zusammen,
wie würde sich folgender Fall in der Praxis darstellen?
Geplant ist, einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis neu einzustellen auf eine nach A10 bewertete Stelle. Eine Bewertung im Angestelltenverhältnis gibt es nicht, lediglich die A10 im Beamtenverhältnis. Eine Verbeamtung des Bewerbers kann jedoch nicht erfolgen, da die Höchstqualifikation des neuen Mitarbeiters eine Weiterbildung zum Betriebswirt ist. Nehmen wir mal vorbehaltlich an, die A10-Stelle würde im Angestelltenverhältnis eine E10 sein.
1) Kann ich jemanden als Betriebswirt nach der Entgeltordnung einstellen und nach E10 zahlen? Ist das kompatibel mit der neuen Entgeltordnung?
Im Falle dessen, dass eine Eingruppierung nach E10 nicht möglich wäre:
2) Was geschieht, wenn dieser Mitarbeiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber (fälschlicherweise) bisher aber auch schon nach E10 gezahlt wurde? Kann ich ihn dann einfach einer anderen Entgeltgruppe (E9a, E9b, E9c?) zurordnen?
3) Welche EG kann ich diesem potentiellem Mitarbeiter überhaupt zuordnen?
Besten Dank für eure Antworten.
Kaiser80:
Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
WasDennNun:
1) Ja, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind.
2.) Was interessiert der vorherige AG? Das berührt euch nicht, ist ja ein neuer Arbeitsvertrag. Ist höchsten interessant für den neuen MA, bzgl. Stufen und einschlägige berufserfahrung.
3.) Max E14, sofern er E15 Tätigkeiten übertragen bekommt.
Ansonsten hilft da nur: Feststellen in welcher EG die auszuübenden Tätigkeiten sind und der Rest ergibt sich "von alleine" Die Ausbildung spielt dann je nach Tätigkeit nur noch eine "untergeordnete" Rolle. Nämlich da wo Ausbildungs- und Prüfungspflich besteht.
PS: Ja diese Antworten helfen nicht wirklich, aber mehr gibt deine Schilderung nicht wirklich her.
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.03.2020 09:03 ---
3.) Max E14, sofern er E15 Tätigkeiten übertragen bekommt.
--- End quote ---
Sicher?
Spid:
Schon die Überschrift ist ein Oxymoron, da TB nicht falsch eingruppiert sein können. TB sind vielmehr entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aus der Bewertung der Stelle für Beamte lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf die Eingruppierung von TB ziehen. Insbesondere die schon aufgeworfene Frage zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist wesentlich zur Beantwortung der Fragen.
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