Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters
Lars73:
@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.
Organisator:
--- Zitat von: Lars73 am 18.03.2020 10:23 ---@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.
--- End quote ---
Interessant, wieder etwas gelernt. Bin nur im Bereich Bund unterwegs, aber gut zu wissen, dass es bei den Kommunen anders laufen kann.
Wuestenfuchs:
ja, insoweit kann ein Betriebswirt dieser EG zugeordnet werden. Könnt ihr mir aber bitte noch den genauen Umgang mit der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht erklären? Kann diese einer Eingruppierung nach E10 usw. entgegenstehen?
Spid:
Ja. Sie ist in Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO normiert.
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