Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 18.03.2020 09:50 ---Da keine Aussagen dazu getroffen wurden, ob ggfs. die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt wären, ist das so.

--- End quote ---

Laut Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte vor, wonach die Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten erfüllt wären. Demnach wäre es eben nicht so ;)

Spid:
Die Sachverhaltsschilderung zielt aber weder auf eine E15-Tätigkeit ab und setzt sich mithin nicht damit auseinander, ob jemand „sonstiger Beschäftigter“ im Hinblick auf einen Beschäftigten, der ein der - ja überhaupt nicht bekannten - Tätigkeit entsprechendes wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat, sei. Wie @Lars73 zutreffend schrieb, ist eine Eingruppierung „unter entsprechenden Voraussetzungen“ in E15 nicht ausgeschlossen.

Wuestenfuchs:
Danke vorab für die zahlreichen Rückmeldungen.
Mir geht es grundsätzlich ja da drum, ob die "Öffnung" der Entgeltgruppe E10 und aufwärts für einen mit Weiterbildung zum Betriebswirt möglich ist

Kaiser80:
Was ja nun tatsächlich beantwortet ist.

Spid:

--- Zitat von: Wuestenfuchs am 18.03.2020 10:03 ---Danke vorab für die zahlreichen Rückmeldungen.
Mir geht es grundsätzlich ja da drum, ob die "Öffnung" der Entgeltgruppe E10 und aufwärts für einen mit Weiterbildung zum Betriebswirt möglich ist

--- End quote ---

Welche „Öffnung“? Und was ist mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Gilt sie nun räumlich, sächlich und persönlich?

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