Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 18.03.2020 09:12 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 18.03.2020 09:03 ---
3.) Max E14, sofern er E15 Tätigkeiten übertragen bekommt.
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Sicher?
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Denke schon, warum nicht? Oder gilt im TVöD Kommune nicht die Regelung, dass, wenn Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt sind, man eine EG niedriger eingruppiert ist?
Lars73:
Trotzdem ist die E15 ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Also wäre unter entsprechenden Voraussetzungen auch eine E15 möglich.
Organisator:
--- Zitat von: Lars73 am 18.03.2020 09:33 ---Trotzdem ist die E15 ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Also wäre unter entsprechenden Voraussetzungen auch eine E15 möglich.
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--- Zitat von: Wuestenfuchs am 18.03.2020 08:44 ---...die Höchstqualifikation des neuen Mitarbeiters eine Weiterbildung zum Betriebswirt ist.
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@ lars: ist das so?
Spid:
Da keine Aussagen dazu getroffen wurden, ob ggfs. die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt wären, ist das so.
Kaiser80:
Ach der verdammte "sonstige"...
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