Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Minusstunden in Zeiten von Corona
Stefl:
--- Zitat von: clericus organization am 20.03.2020 08:15 ---Auszüge aus Rundschreiben „M“ 3, 4 und 5/2020 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV BrdBg):
[...]
--- End quote ---
Das beantwortet ja jetzt aber nicht die Frage. Auch schön, dass "Arbeitsbefreiuung unter Fortzahlung des Entgelts" fett gedruckt wird, aber das Wörtchen "kann" davor nicht.
Ich persönlich würde freundlich aber bestimmt den AG, wie schon oben beschrieben, auf die Rechtslage hinweisen, zunächst selbstverständlich ohne Rechtsbeistand.
HarteZeiten:
Ich habe den Personalrat eingeschaltet und es wurde eine neue Regelung vereinbart, ich kann weiterarbeiten, im Wechsel mit einem Kollegen, bei Freistellung wird das Entgelt weitergezahlt, Urlaubsansprüche und Zeitkonten werden davon nicht berührt. Anschreiben war ein 'Versehen' wegen Stress und höher Arbeitsbelastung. So What!
Danke für die hilfreichen Antworten, sie haben mir den Rücken gestärkt.
Wehrt Euch auch in diesen Zeiten!
Sabr:
Da hast du mächtig Glück gehabt, mein Personalrat ist voll auf der Seite des AG.
Wir sollen ala froh sein, dass wir unseren Job behalten dürfen ..
Spid:
Welche Auffassung der PR vertritt, ist für individualrechtliche Ansprüche unbeachtlich.
Kruemel:
Guten Morgen,
wie verhält man sich, wenn man zu 100% aus Arbeitsmangel heim muss für 4 Wochen insgesamt,
die meisten anderen Kollegen sich zumindest zu einem Anteil (meist 50/50) ein Zimmer teilen?
Ich mache nun 4 Wochen komplett Minusstunden, obwohl ich arbeitswillig bin.
Danke sehr
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version