Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Ab wann zählt meine Verbeamtung
bettelmusikant:
--- Zitat von: Pepper2012 am 23.03.2020 07:28 ---Ist es nicht möglich, eine Empfangsvollmacht zu erteilen, z. B. der Schulsekretärin oder wem auch immer?!
Bei uns in NRW werden insb. die Kollegen mit abweichendem dienstlichen Wohnsitz gebeten, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle eine solche Vollmacht auszustellen, sobald die Dienststellenleitung erfährt, dass eine (Beförderungs-)Urkunde zu erwarten ist.
--- End quote ---
Das geht nicht. Der Ernennende muss unmittelbaren Besitz an der Originalurkunde erhalten.
Landsknecht:
Mir hat mal ein Kollege die Urkunde vorbeigebracht, als ich wegen einer OP länger krank war. Unterschrift auf die Empfangsbestätigung, Urkunde zu den eigenen Unterlagen und fertig.
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