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Arbeit trotz Freistellung

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Isie:
Bei Nachfragen zum geschilderten Sachverhalt "Freistellung von der Arbeit" stellte sich heraus, dass die erste Schilderung in wesentlichen Punkten unvollständig war.

Spid:
Wesentlich ist die Freistellung, sie wird durch die weiteren Ausführungen des TE nicht berührt.

Isie:
Wenn es tatsächlich eine Freistellung von der Arbeit ist. Mit den späteren Ergänzungen kann es auch eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht gewesen sein.

Spid:
Es kann auch sein, daß der TE sich das Arbeitsverhältnis nur einbildet oder wir alle nur im Traum eines großen Döner existieren - und zwar mit und ohne den Ergänzungen. Das ist aber alles völlig unerheblich, weil es vom TE nicht geschildert wurde. Was er geschildert hat, ist seine Freistellung.

Isie:
Genau. Erstere und zweite Möglichkeit sind aber eher unwahrscheinlich. Für den hier relevanten Sachverhalt benötigt man den Wortlaut der Freistellung, um den Sachverhalt unter den Tatbestand der Vorschriften zu subsumieren und die Rechtsfolge festzustellen.

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