Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeit trotz Freistellung
wenwirer:
O, fugae se mandat.
(Spid auf der Flucht)
Spid:
Raedam latine non dedisset tibi est, satellites illam unam patere?
Isie:
Manche Leute meinen, dass ein in einem Forum geschilderter Sachverhalt einschließlich der verwendeten Begriffe auf den tariflichen oder gesetzlichen Tatbestand reduziert werden kann, für den dieser Begriff steht. Andere meinen das nicht, sondern hinterfragen den geschilderten Sachverhalt, wenn er lückenhaft oder unklar erscheint. Aber dafür muss man natürlich erst mal erkennen, dass die Sachverhaltsschilderung lückenhaft oder unklar ist. Dafür braucht man kein Gesetzbuch und auch kein Latein.
Spid:
Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 16:18 ---Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der sie schildert. Wer Gedichte interpretieren möchte, findet bestimmt ein spannendes Germanistenforum. Sachverhalte sind so gegeben, wie sie geschildert wurden.
--- End quote ---
Wenn Du einen Sachverhalt schilderst, würde ich dem zustimmen. Andere schaffen das offensichtlich nicht und bedürfen entsprechender Nachfragen. Ansonsten bedürfte es z.B. auch keiner Beratung des Bürgers durch fachkundige Beschäftigte des öD.
Sogar Gesetze bedürfen der Interpretation durch Gesetzesbegründungen, Kommentare, Rechtsprechung usw.
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