Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeit trotz Freistellung
Spid:
Gesetze entfalten ja auch Allgemeingültigkeit - im Gegensatz zu einer Sachverhaltsschilderung, die lediglich einen speziellen Sachverhalt schildert.
Isie:
Aber häufig wenig verlässlich, weil es sich bei TE häufig nicht um Juristen handelt, die bestimmte Begriffe vermutlich gar nicht erst verwenden würden.
Wenn man dem TE helfen möchte: hinterfragen. Wenn nicht, dann nicht.
Spid:
Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 16:50 ---Eine ggfs. mangelnde Verläßlichkeit der Sachverhaltsschilderung geht zu Lasten dessen, der sie schildert. Sie steht einer Lösung des gegebenen Sachverhalts in keinster Weise entgegen.
--- End quote ---
Da hast du natürlich recht, auch wenn sie nichts mit der Realität des tatsächlichen Sachverhaltes zu tun hat. Aber dann hat man halt eine theoretische Abhandlung über einen fiktiven Sachverhalt von sich gegeben, der sicherlich hier und da anderen Menschen auch hilft.
Spid:
Sicher wird damit geholfen. Das Forum soll ja auch Wissensspeicher sein. Die Bearbeitung eines fiktiven Sachverhalts ist übrigens nicht mehr oder weniger theoretisch als die eines realen Sachverhalts.
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