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Freistellung zum Personalschutz / Corona

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Mfa0890:
TV L, Medizinische Fachangestellte, Ambulanz Fachklinik
Ein bestehendes Team soll ggf aufgeteilt werden in zwei Teams, die getrennt voneinander arbeiten sollen und wechselnd freigestellt werden. Es soll verhindert werden, dass im Quarantäne Fall ein ganzes Team ausfällt. Was würde so eine Freistellung rechtlich bedeuten? Ist es gleichzusetzen mit Kurzarbeit? Kann das KH diese einfach anordnen?

Vielen Dank!

WasDennNun:
Nein, keine Kurzarbeit, sondern nur eine Steuerung über Schichtplan o.ä.
Das dürfte mit dem Direktionsrecht gedeckt sein.
Wenn zu wenig Stunden zusammenkommen, dann ist es halt das Problem vom AG.

Aber im Detail kommt es natürlich auf Eure Verträge und Dienstvereinbarungen an.

Wastelandwarrior:
Geht mal davon aus, dass bis nach den Osterferien alle so bezahlt werden, wie immer. Danach wird es schwierig, weil die meisten Fristen (29 Abs. 3, Entgeltfortzahlung etc.) um sind. Aber auch dann wird der ÖD den Teufel tun und seinen einzigen Vorteil = Arbeitsplatzsicherheit aufgeben. Es werden individuelle Lösungen gefunden werden, die über-, außer- oder sonstwas tariflich sind, jedenfalls bei den Einrichtungen, die auch Beamte haben. Ein Auseinanderfallen in den materiellen Wirkungen werden die Arbeitgeber politisch nicht aushalten.

Die Geschichte mit der Kurzarbeit bei der VKA dreht sich vor allem um Sparkassen, Theater, Bäderbetriebe. Da wird es sicher einen Abschluss geben, der am Ende eine Aufstockung der BA-Leistungen auf 90-100 % des Brutto beinhaltet. Verdi fordert 100.  ;)

DiVO:
Im Bereich der Diakonie Bayern hat die Arbeitsrechtliche Komission diese Woche beschlossen, dass ab sofort Kurzarbeit möglich ist.

Wastelandwarrior:
Wenn kein Tarifvertrag das erlaubt, geht es nur über einzelvertragliche Lösung. Einseitig läuft das nicht.

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