Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Freistellung zum Personalschutz / Corona

<< < (4/4)

Kaiser80:
Sind Kündigung und Rücktritt nicht einseitige Willenserklärungen und mithin de facto Vetragsänderungen...

--- Zitat von: WasDennNun am 01.04.2020 10:22 ---
Einseitig Verträge ändern! Wo geht denn so was?

--- End quote ---

Spid:
Die führen ja nicht zur Änderung des Vertragsinhaltes, sondern beenden ihn.

Mfa0890:
Dankeschön für die Antwort!

Dann scheint das ganze doch nicht so leicht zu sein wie es dort hingestellt wird. Das beruhigt schonmal :-)

Vielen Dank, alles Gute und Gesundheit!

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version