Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freistellung zum Personalschutz / Corona
Kaiser80:
Sind Kündigung und Rücktritt nicht einseitige Willenserklärungen und mithin de facto Vetragsänderungen...
--- Zitat von: WasDennNun am 01.04.2020 10:22 ---
Einseitig Verträge ändern! Wo geht denn so was?
--- End quote ---
Spid:
Die führen ja nicht zur Änderung des Vertragsinhaltes, sondern beenden ihn.
Mfa0890:
Dankeschön für die Antwort!
Dann scheint das ganze doch nicht so leicht zu sein wie es dort hingestellt wird. Das beruhigt schonmal :-)
Vielen Dank, alles Gute und Gesundheit!
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