Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune

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Spid:
Da wir Deinen Arbeitsvertrag nicht kennen und uns somit §6 dieses Vertrags unbekannt ist, läßt sich zur Anwendbarkeit und Wirkung der Norm nichts sagen.

Annelie2017:
Hier nun der Wortlaut von §6:


Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren.

Spid:
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

Annelie2017:
Nein das ist kein Formulararbeitsvertrag

Spid:
Du hast also Deinen Arbeitsvertrag gemeinsam mit dem AG formuliert - oder woher weißt Du, daß kein Muster eines (AG-)Verbands benutzt oder die gleichen Bedingungen nicht gleichlautend auch mit zwei anderen AN vereinbart wurden?

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