Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Annelie2017:
Achso meinst das.
Dann ist es natürlich ein Formulararbeitsvertrag...
Ist es denn nun rechtens, dass wir in Zeiten der Coronakrise runtergesetut sind?
Kryne:
Schlussendlich wirst du vermutlich kaum drum rumkommen einen Rechtsbeistand zu bemühen in dem Fall. Hast du eine Rechtsschutz oder eine(r) deiner Kollegen/innen ?
Falls ja, einfach mal mit allem was ihr nun habt, Briefe, Vereinbarungen, Anweisungen, Aktennotizen, Verträge ab zum Anwalt. Drüber gucken lassen und ggf. aktiv werden.
Fall nein, abwägen ob es die Kosten am Ende Wert sind. Aber hier könnt ihr unter Kollegen ja auch zusammen legen evtl...
Nur weil wir eine "Krise" haben, kann nicht jeder AG einfach machen was er will.
Spid:
Naja, bei 1/5 des Entgelts lohnt sich das sicherlich.
Kryne:
Sehe ich ähnlich. Völlig unabhängig vom Geld würde es mir dabei auch ums Prinzip gehen.
DiVO:
--- Zitat von: Spid am 04.04.2020 10:23 ---Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.
--- End quote ---
In der Klausel wird die Voraussetzung für eine Änderung der Arbeitszeit doch klar benannt:
"Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren."
Was ist daran nicht zu verstehen?
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