einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune

Begonnen von Erzi, 26.03.2020 13:28

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Erzi

Wir sind Erzieherinnen an einer kommunalen Kita in Sachsen und erfuhren durch Brief, dass uns der Bürgermeister aufgrund der Corona-Krise auf 70 % der Stunden setzt, ZUNÄCHST befristet bis Ende April. Einige von uns haben Arbeitsverträge (keine Flex-Verträge, sondern feste AV) in denen 36 Stunden vereinbart sind. Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war. Nun hat er einseitig entschieden.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Welche Rechtsnorm gibt es für die Anordnung zur Stundenreduzierung?

Spid

Auch wenn grundsätzlich eine Beschäftigungspflicht besteht, sehe ich angesichts der aktuellen Situation kein grundsätzliches Problem, wenn der AG dieser nicht vollständig nachkommt, solange er vollständig vertragsgemäß vergütet.

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Zitat von: Erzi am 26.03.2020 13:28
Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war.
Das kann ich mir bildlich vorstellen.

Organisator

Zitat von: Erzi am 26.03.2020 13:28
Welche Erfahrungen habt ihr?

Also ich würde mich freuen, wenn ich nur noch 70 % arbeiten müsste. Insoweit verstehe ich auch das Problem nicht :)

WasDennNun

Eben, mir doch egal wie viel ich arbeiten muss, Hauptsache ich bekomme meine 100% Entgelt.
Wenn der AG mir weniger Zahlen will, dann muss dass mit mir vereinbaren, einseitig geht da nix!

Erzi

Ja, es geht aber darum, dass der BM uns nur noch 70 % des im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnes zahlen will, ohne vorher mit uns darüber gesprochen zu haben.

Bastel

Das geht einseitig schon mal gar nicht. Rechtschutz vorhanden?

Spid

Das geht nicht, war aber nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Ab zum Anwalt und zur Presse.

Kryne

Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich es echt amüsant finden, wie jetzt so mancher AG meint er könne machen was er will.  ::)

Wie Spid sagt, ab zum Anwalt und zur Presse.

Annelie2017

Hallo!
Auch wir wurden auf 80% vom Gehalt runter gesetzt. Dies wurde einfach  vom Arbeitgeber beschlossen mit der Begründung des Paragraph 6 des Arbeitsvertrages, weil wir nun weniger Kinder betreuen auf Grund der derzeitigen Situation.
Aber zählt denn eine Pandemie mit dazu?

Spid

Da wir Deinen Arbeitsvertrag nicht kennen und uns somit §6 dieses Vertrags unbekannt ist, läßt sich zur Anwendbarkeit und Wirkung der Norm nichts sagen.

Annelie2017

Hier nun der Wortlaut von §6:


Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren.

Spid

Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

Annelie2017


Spid

Du hast also Deinen Arbeitsvertrag gemeinsam mit dem AG formuliert - oder woher weißt Du, daß kein Muster eines (AG-)Verbands benutzt oder die gleichen Bedingungen nicht gleichlautend auch mit zwei anderen AN vereinbart wurden?