Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Frage zu Beihilfe [Nds]
Isie:
Die Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger hat nicht nur zunächst, sondern überhaupt keinen Einfluss auf das Bestehen von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
inter omnes:
--- Zitat von: Isie am 27.03.2020 15:33 ---Die Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger hat nicht nur zunächst, sondern überhaupt keinen Einfluss auf das Bestehen von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
--- End quote ---
Das wurde so auch nicht behauptet.
Isie:
Das Wort zunächst schien mir etwas missverständlich. Der TE schien anzunehmen, dass es eine Wechselwirkung gibt.
inter omnes:
So wie ich es ausführte ist es korrekt. Eine Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger hat keinen Einfluss auf eine Versicherungspflicht nach dem SGB V. Umgekehrt hat eine Versicherungspflicht bzw. Mitgliedschaft in der GKV sehr wohl Auswirkungen auf die Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger - nicht dem Grunde, aber der Höhe nach.
Stichwort: Vorrang von Sach-und Dienstleistung der GKV, § 6 Abs. 4 NBhVO.
RsQ:
Tja, der Weg in die GKV ist leider nicht machbar (da keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit). Und die PKV-"Nische" als Ehepartner unterscheidet sich von eigener Vollversicherung um ~400,- €/Monat ... Diese 12 x 400 muss man oberhalb der 18.000 € erstmal erreichen, damit das wirtschaftlich sinnvoll ist. Hätte aber geklappt, wären nicht per Corona 75% der Einkünfte weggefallen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version