Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
Erzieherin25:
Hallo,
ich habe eine Flexvertrag 32 bis 40h! Nun wurden alle bei uns, die diesen Vertrag haben, zum 01.04.2020 auf 32h runtergestuft. So weit so gut! Es wurde jedoch die im Arbeitsvertrag gegebene Mitteilungsfrist von mindestens 14 Tage nicht eingehalten, sondern nur 7 Tage. Ist hier ein Widerspruch möglich bzw. rechtens? Was würde passieren? Können mir dadurch Nachteile entstehen? Ist ja doch eine Menge Geld, welches einfach wegfällt.
Ich danke im Voraus für die Antworten.
DiVO:
Ich nehme an, dass du in einer Kita arbeitest. Ist das so?
Was steht zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in deinem Arbeitsvertrag? Bitte mal den genauen Wortlaut hier einfügen.
Wie und durch wen wurdest du über die Arbeitszeitänderung informiert?
Erzieherin25:
Den genauen Wortlaut habe ich nicht parat, da ich auf Arbeit bin 🤪
Aber sinngemäß so:
Je nach dem, wieviele Kinder zu betreuen sind, kann die Stundenanzahl von 32 bis 40 variieren. Sollte eine Stundenerhöhung bzw Runterstufung erfolgen, muss dieses mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.
Ich arbeite in einer Kita, richtig!
Wir wurden durch die Personalstelle via Mail informiert!
DiVO:
In welchem Bundesland arbeitest du?
Erzieherin25:
Ich arbeite in Sachsen Anhalt.
Die Personalstelle hat uns in diesem Fall ja recht gegeben, möchte aber, aufgrund der jetzigen Situation an uns appellieren.
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