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AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung

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was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 31.03.2020 08:47 ---Die verlinkten Rechtssachen gehen alle am Kern der Rechtswidrigkeit vorbei. Man kommt überhaupt nicht in den Bereich der Interessensabwägung oder der Prüfung von Angemessenheit und Geeignetheit, weil §28 Abs. 1 IfSG bereits nicht als Rechtsgrundlage taugt.

--- End quote ---

..oder anders ausgedrückt, Rechtsprechung kann irren, Spid´s "Wahrheit" nicht... ;D

Spid:
Nein. Hier ist es eher: Rechtsprechung kann sich ihrer Verantwortung entziehen, indem im Eilverfahren auf einige Aspekte nicht eingegangen wird.

sr4711:
Geht das nicht ohnehin über kurz oder lang zum Verfassungsgericht? (Ich habe die Thematik bislang zu meinem eigenen Wohl - Blutdruck - ausgeblendet)

Spid:
Nur dann, wenn man bejahte, daß das IfSG eine Rechtsgrundlage für die Maßnahmen darstellte.

sr4711:
Ansonsten hält man sich einfach nicht daran und geht seiner Wege?

Könnte, je nach Bundesland, unangenehm werden.

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