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Ab sofort keine Kontoauszüge vorerst keine Kontoauszüge mehr, KdU egal?

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WasDennNun:

--- Zitat von: The Witch am 01.04.2020 17:22 ---Auch für Arbeitnehmer. Es schlagen derzeit massenhaft Leute auf, denen Mini- oder Midijobs gekündigt wurden oder deren Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet haben und die nun aufstocken müssen.

--- End quote ---
Stimmt, die hatte ich nicht im Blick. (Wobei bei denen die Vermögensfrage wohl auch eher untergeordneter Natur sein dürfte).

da kann man nur hoffen, dass diese Menschen schnellsten Geld aus dem Füllhorn bekommen, denn da brennt ja ratsfatz die Luft, obwohl sie für die kurzfristige Liquidität ja erstmal die Miete weglassen könnten.

The Witch:
Bei uns (gE) läuft das zügig; wir haben einen guten modus vivendi gefunden. Engpass ist derzeit der Scandienstleister (derzeit sechs Arbeitstage Rückstand), aber wir haben Leute abgestellt, die Erstanträge von Hand scannen. Sorgen mache ich mir um die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft, die nicht auf die Infrastruktur der BA wie die Druckstraße in Nürnberg oder die ERP-Anbindung der Bundesbank zurückgreifen können.

BAT:

--- Zitat von: The Witch am 01.04.2020 17:22 ---
Man bewilligt vorläufig nach § 41a SGB II.

(Aber das ist absolut theoretisch - ich habe in den letzten Tagen nicht einen einzigen Antrag gesehen, der auch nur ansatzweise in die Nähe eines solchen Falles käme.)

--- End quote ---

Eine Bewilligung nach § 41 a SGB II würde meine These einer nicht durchdachten Gesetzesänderung nicht nur unterstützen, sondern als klar vorhanden darstellen.

Aber ja: ist rein theoretischer Natur in den meisten Fällen.

Pseudonym:

--- Zitat von: The Witch am 01.04.2020 17:22 ---Auch für Arbeitnehmer. Es schlagen derzeit massenhaft Leute auf, denen Mini- oder Midijobs gekündigt wurden oder deren Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet haben und die nun aufstocken müssen.

--- End quote ---

Das war heute mal Thema bei den Kollegen. Was machen denn Rentner, die nun durch den Wegfall ihrer 450-Euro-Jobs in Existenznöte geraten? Gibt es da Kompensationen des Verdienstausfalls oder müssen diese Grundsicherung beantragen?

 

The Witch:
Grundsicherung - analog zum ALG II. Für Minijobber gibt's kein KUG, Soloselbstständige sind sie auch nicht.

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