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Ab sofort keine Kontoauszüge vorerst keine Kontoauszüge mehr, KdU egal?

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BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.04.2020 15:57 ---
Das ganze dient doch dem einfachen und unbürokratischen durchwinken der akuten Notlagen, oder nicht?
und das ist doch bzgl. Vermögen damit vereinfacht.

--- End quote ---

Das sollte es, da es Ziel der Gesetzesänderung ist. Wenn jedoch die Einkommensprüfung nicht geändert wurde, sehe ich das Ziel nicht erreicht.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Zudem wäre es fraglich, wie man mit einem Anträgen verfährt, der z. B. als Einkommen 800 € Rendite angibt, aber angekreuzt hat, es gäbe kein Vermögen.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 15:51 ---Da kommt keiner schnell an sein Geld. Zumal, wenn mehrere Personen in der BG sind.

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Für Arbeitnehmer wohl nicht, aber für Selbstständige doch schon, oder?
Und auch die KdU wird nicht tiefer betrachtet, sondern stumpf Miete bezahlt= Miete angerechnet.
Das beschleunigt die Verfahren doch auch.

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 16:01 ---Das sollte es, da es Ziel der Gesetzesänderung ist. Wenn jedoch die Einkommensprüfung nicht geändert wurde, sehe ich das Ziel nicht erreicht.

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Was wäre denn bei der Einkommensprüfung zu ändern?


--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 16:01 ---Zudem wäre es fraglich, wie man mit einem Anträgen verfährt, der z. B. als Einkommen 800 € Rendite angibt, aber angekreuzt hat, es gäbe kein Vermögen.

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Dasselbe wie bei allen anderen Unstimmigkeiten. Man fragt nach.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 16:01 ---Zudem wäre es fraglich, wie man mit einem Anträgen verfährt, der z. B. als Einkommen 800 € Rendite angibt, aber angekreuzt hat, es gäbe kein Vermögen.

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Man winkt ihn durch, bewilligt unter Vorbehalt der Prüfung damit die KdU von 2500€ monatlich  8) übernommen wird und fragt nach, ob das Vermögen nicht zumutbar genutzt werden kann.

The Witch:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 16:01 ---Zudem wäre es fraglich, wie man mit einem Anträgen verfährt, der z. B. als Einkommen 800 € Rendite angibt, aber angekreuzt hat, es gäbe kein Vermögen.

--- End quote ---

Man bewilligt vorläufig nach § 41a SGB II.

(Aber das ist absolut theoretisch - ich habe in den letzten Tagen nicht einen einzigen Antrag gesehen, der auch nur ansatzweise in die Nähe eines solchen Falles käme.)


--- Zitat von: WasDennNun am 01.04.2020 16:03 ---
--- Zitat von: BAT am 01.04.2020 15:51 ---Da kommt keiner schnell an sein Geld. Zumal, wenn mehrere Personen in der BG sind.

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Für Arbeitnehmer wohl nicht, aber für Selbstständige doch schon, oder?

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Auch für Arbeitnehmer. Es schlagen derzeit massenhaft Leute auf, denen Mini- oder Midijobs gekündigt wurden oder deren Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet haben und die nun aufstocken müssen.

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