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Covid-19-Tarifvertrag

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wenwirer:
Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

venue:

--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 11:11 ---
--- Zitat von: MJ1967 am 08.04.2020 11:04 ---
--- Zitat von: venue am 08.04.2020 09:55 ---Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

--- End quote ---

Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

--- End quote ---

Gem. der Schilderung kommt doch der TVÖD aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung.

--- End quote ---

Korrekt, es existiert kein Haustarifvertrag.

Spid:

--- Zitat von: wenwirer am 08.04.2020 11:49 ---Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

--- End quote ---

Wen interessieren Eckpunktepapiere? Maßgeblich werden die tariflichen Regelungen sein, die die TVP möglicherweise vereinbaren werden. Es steht nicht mal zu vermuten, daß die TVP vereinbaren, was im Eckpunktepapier steht, selbst wenn sie das wollen.

Kat:

--- Zitat von: wenwirer am 08.04.2020 11:49 ---Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

--- End quote ---

Nein, in Zeiten, wo Famiilen den ganzen Tag zusammenhocken sind Konflikte sehr gut möglich. Man rechnet ja auch mit wachsender häuslicher Gewalt. Somit hat der Sozialdienst eher mehr als weniger zu tun und muß besetzt sein.

Spid:
Wie abzusehen war, haben die TVP nicht wirklich vereinbart, was sie wollten: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.0.html

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