Nur zum Verständnis, findet der TV-Covid-19 bei öffentlichen AG welche Mitglied beim KAV sind auch Anwendung für Mitarbeiter welche nicht bei Verdi Mitglied sind?
Gem. § 3 Abs. 1 TVG sind nur die Mitglieder der TVP tarifgebunden und der AG, der selbst Partei des TV ist.
Gem. Abs. 2 a.a.O. gelten jedoch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen für alle Betriebe, deren AG tarifgebunden sind.
Also AG beim KAV, somit für alle Beschäftigten dieses AG Tarifgebundenheit?
(Ausschließlich der Bereiche, welche in der NS-Erklärung genannt sind)