Covid-19-Tarifvertrag

Begonnen von Kai, 01.04.2020 17:11

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MJ1967

Zitat von: Spid in 08.04.2020 10:26
Zitat von: MJ1967 in 08.04.2020 10:23
Wenn die GmbH also nicht Mitglied im KAV ist, die Angestellten aber nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind (was unter Umständen auch so im Arbeitsvertrag geregelt ist... "nach den Regelungen des TVöD"), dann hätte der Covid-19-Tarifvertrag keine Wirkung? Ich bin zwar kein Jurist bzw. Arbeitsrechtler, aber die Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Dann wäre dieser Pasus "nach den Regelungen des TVöD" im Arbeitsvertrag völliger Nonsens, oder?

Zitat von: Spid in 06.04.2020 13:24
Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.

Und wenn es im Betrieb einen Haustarifvertrag gibt, welcher für alle Beschäftigten gilt?

Spid

Dann sehe ich weder den Bezug zum inredestehenden möglichen zukünftigen Tarifvertrag zur Kurzarbeit noch zu diesem Unterforum.

MJ1967

Zitat von: venue in 08.04.2020 09:55
Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

venue

Zitat von: Spid in 08.04.2020 10:02
Wenn die GmbH nicht Mitglied im KAV ist, entfalten die betrieblichen Normen - und solche sind bei Regelungen zur Kurzarbeit zu erwarten - keine Wirkung.

Danke für die Antwort. 

Spid

Zitat von: MJ1967 in 08.04.2020 11:04
Zitat von: venue in 08.04.2020 09:55
Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

Gem. der Schilderung kommt doch der TVÖD aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung.

wenwirer

Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

venue

Zitat von: Spid in 08.04.2020 11:11
Zitat von: MJ1967 in 08.04.2020 11:04
Zitat von: venue in 08.04.2020 09:55
Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

Gem. der Schilderung kommt doch der TVÖD aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung.

Korrekt, es existiert kein Haustarifvertrag.

Spid

Zitat von: wenwirer in 08.04.2020 11:49
Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

Wen interessieren Eckpunktepapiere? Maßgeblich werden die tariflichen Regelungen sein, die die TVP möglicherweise vereinbaren werden. Es steht nicht mal zu vermuten, daß die TVP vereinbaren, was im Eckpunktepapier steht, selbst wenn sie das wollen.

Kat

Zitat von: wenwirer in 08.04.2020 11:49
Im Eckpunktepapier steht, dass die kommunale Kernverwaltung nicht Zielrichtung des Tarifvertrages sein soll. Das könnte zu weiteren Diskussion führen, da der Begriff "Kernverwaltung" wohl auslegbar ist.
Als Beispiel für Kernverwaltung wird der Sozial- und Erziehungsdienst genannt. Wäre nicht gerade in Zeiten, in denen Kindergärten geschlossen werden, der Sozial- und Erziehungsdienst ein einschlägiger Bereich für mögliche Kurzarbeit?

Nein, in Zeiten, wo Famiilen den ganzen Tag zusammenhocken sind Konflikte sehr gut möglich. Man rechnet ja auch mit wachsender häuslicher Gewalt. Somit hat der Sozialdienst eher mehr als weniger zu tun und muß besetzt sein.

Spid

Wie abzusehen war, haben die TVP nicht wirklich vereinbart, was sie wollten: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.0.html

Kaiser80

Kann jemand eine Verlinkung zum Dokument einstellen. Ich find selbst beim Alphabet-Tochterunternehmen nix


Kaiser80


MeisterKajo

Nur zum Verständnis, findet der TV-Covid-19 bei öffentlichen AG welche Mitglied beim KAV sind auch Anwendung für Mitarbeiter welche nicht bei Verdi Mitglied sind?
Gem. § 3 Abs. 1 TVG sind nur die Mitglieder der TVP tarifgebunden und der AG, der selbst Partei des TV ist.
Gem. Abs. 2 a.a.O.  gelten jedoch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen für alle Betriebe, deren AG tarifgebunden sind.

Also AG beim KAV, somit für alle Beschäftigten dieses AG Tarifgebundenheit?
(Ausschließlich der Bereiche, welche in der NS-Erklärung genannt sind)