Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung

(1/11) > >>

Henry81:
Hallo zusammen,

ich habe 2019 eine Rückzahlung von 4211 Euro erhalten. Die Summe schließt die Jahre 2016/17/18 ein.
Zu mir: A13, Landesbeamter Ba-Wü

Nun habe ich vom Land ein Informationsschreiben über die Fünftelsregelung erhalten, mit der ich anscheinend den Rückzahlungsbetrag alternativ versteuern kann.

Kann mir irgendjemand sagen, ob sich das in meinem Fall noch bei der Steuer auszahlen könnte?

Laut diesem Beitrag hier eher nicht:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110995.msg135996.html#msg135996

Vielleicht wäre es eh zu spät, da ich die Steuererklärungen für 2016/17/18 schon eingereicht habe. Ich bin etwas verwirrt und verunsichert.

Vielen Dank!

2strong:
Du arbeitest Vollzeit? In welcher Besoldungsstufe bist Du? Gibt es Frau bzw. Kinder und erwirbt die Frau ggf. auch Einkommen und falls ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe kannst Du Werbungskosten, Vorsorgeaufwand, außergewöhnliche Belastungen und ggf. Betreuungskosten geltend machen?

Du siehst, die Antwort ist von vielen Einflussfaktoren abhängig. Im Zweifel nutz das Fünftel-Privileg einfach. Schaden kann es ja nicht.

Pepper2012:
Die Besteuerung erfolgt doch bei Zufluss in 2019, deswegen wäre in der Steuererklärung 2019 die Fünftelregelung zu beantragen. Ein Rückbezug auf alte Jahre (2016/2017/2018) erfolgt nicht.

Henry81:

--- Zitat von: 2strong am 02.04.2020 11:39 ---Du arbeitest Vollzeit? In welcher Besoldungsstufe bist Du? Gibt es Frau bzw. Kinder und erwirbt die Frau ggf. auch Einkommen und falls ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe kannst Du Werbungskosten, Vorsorgeaufwand, außergewöhnliche Belastungen und ggf. Betreuungskosten geltend machen?

Du siehst, die Antwort ist von vielen Einflussfaktoren abhängig. Im Zweifel nutz das Fünftel-Privileg einfach. Schaden kann es ja nicht.

--- End quote ---

Ja, Vollzeit, A13, Stufe 6, keine Frau, keine Kinder, Werbekosten etc. nur Pauschalbetrag.

Wie nutz ich das 5tel Privileg denn? Sorry, ich bin da echt totaler Laie.

Henry81:

--- Zitat von: Pepper2012 am 02.04.2020 11:45 ---Die Besteuerung erfolgt doch bei Zufluss in 2019, deswegen wäre in der Steuererklärung 2019 die Fünftelregelung zu beantragen. Ein Rückbezug auf alte Jahre (2016/2017/2018) erfolgt nicht.

--- End quote ---

Stimmt! Danke für den Hinweis!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version