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[BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung

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DJ:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 22:28 ---Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.

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Sofern nicht noch weiter Einkünfte existierten.
Was ich damit sage will, ist dass es durchaus Menschen gibt, die durch die nachträgliche Zahlung sogar steuerlich bessergestellt sind.
Um es auf die Spitze zu stellen, nehmen wir an dieses Jahr fällt der Soli weg und man bekommt dieses Jahr einen solchen Batzen nachgezahlt, da wird sich dann plötzlich niemand darüber beschweren, das er keinen Soli bezahlen muss, obwohl er einen hätte bezahlen müssen, auf das Geld der letzten Jahre.

BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)

@DJ
Haben sie wirklich mal durchgerechnet wie hoch der Steuerliche Nachteil bei ihnen war? Die 1400€ sind auf alle Fälle falsch! Es dürften eher 140€ sein.

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So in etwa schon. Ich habe zumindest in etwa den Vergleich zu meiner Frau. Sie hat in etwa die gleiche Besoldungseinstufung. Jedoch nur 4% Eingangsbesoldungskürzung gehabt, ich fiel relativ kurz danach leider bereits in die 8% Kürzung. Zudem habe ich den Vergleich zu anderen Kollegen mit ähnlichen Vorasussetzungen. Wenn ich alles gegenüberstelle, käme ich auf diesen Betrag. Die 1400€ sind jedoch aufsummiert über die komplette Zeit der Kürzung gesehen (2016, 2017, 2018)

Das Steuerrecht ist aber wie bereits schon einmal erwähnt hochkomplex für mich - ich kenne mich darin nicht aus. Kann natürlich auch sein, dass irgendwelche Gründe eben doch zu einer anderen (höheren) Besteuerung führen, und damit mein geglaubter Schaden lange nicht so hoch wäre. Ich müsste das dann wohl tatsächlich von einem Steuerberater/Steuerrechtler beurteilen lassen.

DJ:

--- Zitat von: jörg24 am 06.04.2020 11:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 22:28 ---Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.

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BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)


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Das Finanzamt wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Fünftelregelung anwenden. Sie ist ja für solche Fälle vom Gesetzgeber geschaffen worden. Sie wird es allerdings @DJ nichts bringen. Das Problem in seinem Fall ist,  dass er aufgrund der Steuerprogression mehr Steuerabzüge hat als, wenn die Abkürzung seiner Besoldung nicht stattfgefunden hätte.

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Nach meinem Steuerprogramm schon, in etwa 625€. Aber halt nur so viel. Ich ging davon aus, dass es ca. 1400€ zusätzlich zurückkommen müssten, was inzwischen aber geklärter Weise nicht der Fall ist.

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