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Kurzarbeit im öD - Arbeitszeit, Urlaub und Zeitguthaben
MJ1967:
Hallo zusammen,
im habe folgende Fragen zu...
Arbeitszeit:
1. vor Corona-Pandemie
= 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 2 Tage dienstplanmäßig frei, 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 2 Tage dienstplanmäßig frei usw.
2. während Corona-Pandemie
= 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 5 Tage dienstplanmäßig frei, 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 5 Tage dienstplanmäßig frei usw.
Die tgl. Soll-Arbeitszeit bei 1. und 2. beträgt 7:48 Stunden (= Vollzeitkraft), die tgl. Soll-Arbeitszeit wird bei Variante 2. also nicht reduziert. Durch die Variante 2. erwirtschaftet der Beschäftigte (m/w/d) aber turnusbedingt ein Minus auf seinem Zeitkonto. Reicht dies schon zur Begründung von Kurzarbeit aus?
Urlaub (Resturlaub aus 2019 oder älter) und Zeitguthaben:
1. Abbau von Resturlaub und Zeitguthaben vor Beginn Kurzarbeit?
Bsp.: Beschäftigter (m/w/d) muss zunächst Resturlaub und seine Plusstunden abbauen, erst nach vollständigem Abbau Kurzarbeit
oder
2. Abbau von Resturlaub und Zeitguthaben während Kurzarbeit?
Bsp.: Beschäftigter (m/w/d) geht in Kurzarbeit und baut während der Kurzarbeit seinen Resturlaub und seine Plusstunden ab (an den Tagen "Abbau Resturlaub und/oder Plusstunden" = kein Kurzarbeitergeld, es gäbe 100% Entgelt?)
Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus :)
iro38:
Bei der Vereinbarung von Kurzarbeit kommt es auf Voraussetzungen an, als die tatsächlich aktuelle Arbeitszeit.
1. Abbau vor Kurzarbeit (soweit es sich nicht um geschützte Ansprüche handelt)
Ansonsten kommt es darauf an, was tarifvertraglich genau vereinbart wird.
Edawos:
Hallo, ich hätte bezüglich resturlaub eine Frage. Ich habe noch resturlaub aus vor der Elternzeit und darf den nach Beeg bis Ende 2020 nehmen. Jetzt ist die Frage ob der Urlaub auf für die Kurzarbeit mit eingesetzt werden muss. Der reguläre resturlaub aus 2019 und Überstunden ist klar.
Kann mir evtl. Jemand helfen?danke :) :)
Spid:
Es ist überhaupt nicht klar, daß derlei für Überstunden oder regulären Urlaub, auch solchen, der übertragen wurde, zuträfe.
Edawos:
Bei uns wird es gerade so gehandhabt, das wir vorerst den resturlaub von 2019 und alle Überstunden nehmen müssen. Zählt für alle die nicht auf arbeit kommen können weil die Einrichtungen geschlossen sind oder auch für Personen die aufgrund von Kinderpflege zuhause bleiben müssen.
Darum halt die Frage, da jetzt auch noch der resturlaub von vor der Elternzeit genommen werden soll
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