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Kurzarbeit im öD - Arbeitszeit, Urlaub und Zeitguthaben

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Spid:
Die geschilderte Situation führt eher dazu, daß der AG in Annahmeverzug ist. Es besteht keine Veranlassung, das Betriebsrisiko des AG durch das Einbringen von Überstunden oder Erholungsurlaub auf den AN zu verlagern. Einen Zwangsurlaub kann er frühestens für Herbst anordnen und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sofern für Zeitguthaben keine ausdrückliche einseitige Verfügung durch den AG vereinbart wurde, ist ihm dies verwehrt. Er hat gewisse Möglichkeiten, den Schichtplan zu gestalten. Unterbeschäftigung im Ausgleichszeitraum geht aber auch da zu seinen Lasten.

BAT:
Wenn man unentschuldigt nicht auf Arbeit kommen kann, sollte man mit der Reaktion des AG noch sehr zufrieden sein, auch wenn sie rechtlich falsch ist.

Edawos:
Ok vielen Dank für die Antwort.

Also bei uns ist es per dienstanweisung jetzt geregelt wurden.

Unentschuldigt fehlen? Man fehlt ja da der Arbeitgeber keine arbeit hat oder man Kinderpflege machen muss, da man alleinerziehend oder sonst was ist. Schichtarbeit wurde angeboten, ist aber wenn man alleinerziehend ist schwierig. Aus diesem Grund stellt der ag den an in Kurzarbeit und zahlt 95% Gehalt weiter. Halt unter dennvorraussetzungen das wie oben geschrieben Urlaub und Stunden als ersten eingebracht werden.

Spid:
Was nicht in der Regelungsmacht des AG liegt, kann er nicht per Dienstanweisung regeln.

BAT:
Der AG hat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben zu arbeiten.

Der AN hat zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung zu stehen.

Stunden sind wohl die im Rahmen der Gleitzeit und eines Kontos. Das ist bestimmt nicht aufgekündigt bei Euch. Gibt es nun feste Arbeitszeiten?

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