Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kurzarbeit im öD - Arbeitszeit, Urlaub und Zeitguthaben

<< < (3/5) > >>

Edawos:
Die Rahmenarbeitszeit wurde jetzt von 6-20 Uhr verlängert. Jeder soll in der Zeit da sein der kann. Wer arbeitet und es nicht schafft auf seine regelarbeitszeit zu kommen aufgrund von Zimmer Aufteilungen (1 Person pro Zimmer) erhält die Zeit einfach minus.

Die die nicht arbeiten können (z.b. Mitarbeiter Museen) oder Personen die Kinderpflege machen müssen bekommen 95% Gehalt weiterhin müssen aber alle Überstunden und resturlaub aus dem Jahr 2019 nehmender ja sowieso bis spätestens 31.5 verfallen würde. Jetzt noch den Urlaub aus der Elternzeit der laut beeg ja bis Ende des Jahres genommen werden kann.

MJ1967:
Annahmeverzug des AG? Zu den Grundvoraussetzungen zählen u. a. doch, dass noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen ist, außerdem die Auflösung von Überstunden- und Arbeitszeitkonten!?

Kat:
Hier wird einiges durcheinandergeschmissen. Es ist ein Unterschied, ob ich nicht arbeiten/will kann aus privaten Gründen (Kinder hüten) oder ob ich arbeiten kann, der Arbeitgeber mich aber nicht lässt.

Spid:

--- Zitat von: MJ1967 am 08.04.2020 06:00 ---Annahmeverzug des AG? Zu den Grundvoraussetzungen zählen u. a. doch, dass noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen ist, außerdem die Auflösung von Überstunden- und Arbeitszeitkonten!?

--- End quote ---

Nein.

MJ1967:
Bei der grundsätzlichen Verneinung (Einbringung Überstunden/Resturlaub/Urlaub) gäbe es dann doch in (fast?) allen Fällen keine Möglichkeit zur Kurzarbeit? Selbst wenn der Beschäftigte gerne arbeiten würde bzw. seine Arbeitskraft anbietet, aber nicht arbeiten kann/darf, weil der Arbeitgeber aufgrund Anordnung den Betrieb (zumindest in Teilen, z. B. Kassenpersonal) schließen musste.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version